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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 14:58:10 
Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von Paul84
Kurzes Update: ich habe heute die Information erhalten (Karrierecenter BW), dass man sich mit abgeschlossenem Studium nicht als ROA adW bewerben kann, sondern nur als Seiteneinsteiger.

 2 
 am: Heute um 14:21:00 
Begonnen von Jokar - Letzter Beitrag von F_K
@ Dunstig:

Die Frage ist ja zulässig / ggf. sinnvoll.

Der Soldat hat hier dienstliche Resourcen zu privaten Zwecken genutzt, eine Dienstpflichtverletzung liegt also wahrscheinlich vor.

 3 
 am: Heute um 13:29:24 
Begonnen von Jokar - Letzter Beitrag von dunstig
@ Dunstig:

Die Einstufung liegt in der Verantwortung des Erstellers des Dokumentes.
Hier gibt es noch eine PersDst Einstufung - da gibt es ebenfalls Regeln.

Es gibt Stellen, die Stellenausschreibungen öffentlich machen - "dieser" OGefr gehört wohl nicht dazu.
Ändert nichts daran, dass ich in dem Fall als Beschuldigter zumindest mal diese Frage stellen würde.

Hat nichts direkt mit diesem Fall zu tun, aber ich denke jeder hat es mehr als einmal miterlebt, dass Ersteller Dokumente pauschal einstufen, weil man sie schon immer so eingestuft hat ohne dass es wirklich notwendig gewesen wäre.

 4 
 am: Heute um 12:24:52 
Begonnen von Jokar - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Hallo in das Forum,

ich hätte mal eine allgemeine Frage bezüglich Datenschutz.
Darf ein Obergefreiter Dokumente, um genau zu sein Stellenausschreibungen
an eine Privatperson senden mit der Klassifizierung OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich?

Würde mich echt mal interessieren...
Hierzu einfach mal in IFG und A-1130/1 werfen.

Das hat übrigens nichts mit Datenschutz, sondern Informationsschutz zu tun.

 5 
 am: Heute um 11:31:05 
Begonnen von Gast12345567 - Letzter Beitrag von matze2kx
Falls es noch interessant ist, es gibt zwei Lehrgänge, den E- und den A- Lehrgang.
Normalerweise ist man im ersten Lehrgang in Einzelstuben mit Dusche/WC auf dem Flur untergebracht.
Es gibt bei Behinderungen Ausnahmen, aber ich denke das kommt auf die Behinderung an. Es gibt viele Interessenten für die Stuben mit Bad

 6 
 am: Heute um 11:23:43 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw
Ich wurde gefragt, ob es - adäquat zu den Zivilbeschäftigten - auch bei den Soldaten die Möglichkeit der Einrichtung spezieller Inklusions-Dienstposten gibt ?

Bis 31.12.2023 gab es dies nicht.

Seit dem 01.01.2024 ist diese Möglichkeit für Berufssoldaten/innen gegeben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Geregelt ist das Verfahren in der A-1473/1 "Einrichtung von Inklusionsdienstposten für schwerbehinderte Menschen"


Was ist der Zweck dahinter ?

So soll es ermöglicht werden eine sonst ggf. gebotene Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zu vermeiden.

Auszüge:

"206. Sind BS aus Sicht ihrer nächsten Disziplinarvorgesetzten auf Grund einer militärärztlichen
Feststellung in der Verwendungsfähigkeit derart eingeschränkt, dass sie den Anforderungen, die auf
ihrem gegenwärtigen Dienstposten an sie gestellt werden, nicht mehr gerecht werden, schlagen die
nächsten Disziplinarvorgesetzten sie der PersBSt für eine vorzeitige Versetzung oder einen
Dienstpostenwechsel vor. Die PersBSt kann bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse über
Verwendungseinschränkungen von Amts wegen eine vorzeitige Versetzung oder einen
Dienstpostenwechsel veranlassen. Als Grundlage dient dabei die „Ärztliche Mitteilung für die
Personalakte – gleichzeitig Datenerfassung“ (Formular Bw-3454) mit Feststellungen zur Verwendungsfähigkeit der BS."

207. Die PersBSt prüft unter Berücksichtigung der militärärztlich festgestellten
Verwendungseinschränkungen und Auflagen, ob die oder der BS auf einem anderen Dienstposten
verwendet werden kann. Dabei sind die Vorgaben der“ AR A-1473/3, Nrn. 501, 503, 507, 508 und 509 zu beachten.

208. Kommt für schwerbehinderte BS aufgrund ihrer durch die Schwerbehinderung bedingten
Einschränkung trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten dauerhaft keine Verwendung auf einem
Dienstposten in Betracht, kann die PersBSt die Einrichtung eines Inklusionsdienstpostens für die
betroffenen BS beantragen.
Dafür ist ein truppenärztliches Gutachten einzuholen, das eine
Einschätzung zu enthalten hat, ob und unter welchen Auflagen die oder der BS auf einem
Inklusionsdienstposten verwendet werden könnte.

209. Im Antrag ist darzulegen, warum eine Verwendung der oder des BS auf einem bereits
eingerichteten Dienstposten nicht in Betracht kommt und eine Verwendung auf einem
Inklusionsdienstposten notwendig erscheint.
Eine lediglich kursorische oder pauschale
Verwendungsprüfung und -darstellung genügt nicht.

210. Ferner ist darzulegen, welche Aufgaben dem zu schaffenden Inklusionsdienstposten
zugeordnet werden sollen. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei diesen Aufgaben um auf Dauer
angelegte Aufgaben in der bisherigen Dotierungshöhe handeln muss, welche in Art und Umfang das
Ausbringen eines Vollzeitdienstpostens rechtfertigen.
"


Weiteres siehe die o.g. Regelung.


 7 
 am: Heute um 10:34:01 
Begonnen von Jokar - Letzter Beitrag von F_K
@ Dunstig:

Die Einstufung liegt in der Verantwortung des Erstellers des Dokumentes.
Hier gibt es noch eine PersDst Einstufung - da gibt es ebenfalls Regeln.

Es gibt Stellen, die Stellenausschreibungen öffentlich machen - "dieser" OGefr gehört wohl nicht dazu.

 8 
 am: Heute um 09:35:45 
Begonnen von Jokar - Letzter Beitrag von dunstig
Da so etwas immer hochgradig individuell ist und sowohl der Verstoß als auch die Folgen davon sowie das bisherige Auftreten des Betroffenen Berücksichtigung finden, wird das hier niemand sagen können. Ich würde in dem Zuge aber bei einer Stellenausschreibung (je nachdem was für eine Stelle/Ausschreibung es ist) auch mal hinterfragen, ob die Einstufung bzw. Inhalte nicht auch hätten öffentlich sein können.

 9 
 am: Heute um 09:22:13 
Begonnen von Jokar - Letzter Beitrag von Jokar
Mit welchen Konsequenzen muss/kann man rechnen wenn sowas an die nächst höhere Stelle geht?

 10 
 am: Heute um 09:00:39 
Begonnen von Jokar - Letzter Beitrag von KlausP
Nicht nur der OGefr darf das nicht. Das „OFFEN …“ bedeutet nicht auch gleich „öffentlich“.

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