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  • 07. Mai 2024, 13:07:01
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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 12:55:36 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP
Okay. Machen Sie mal, Sie machen das schon …

Ich bin dann hier raus.

 2 
 am: Heute um 12:53:55 
Begonnen von Atlas616 - Letzter Beitrag von KlausP
Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass das eine Mangelverwendung sein sollte.

 3 
 am: Heute um 12:31:40 
Begonnen von Atlas616 - Letzter Beitrag von Ralf
Nein ist nicht, du hättest auch darüber ein Schriftstück bekommen, wenn es so wäre.

 4 
 am: Heute um 12:10:43 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Dann dürfte die tägliche Heimfahrt nicht zumutbar sein, weil Fahr- und Abwesnheitszeiten deutlich überschritten werden.

Ich habe gerade mal Telefoniert und ich solle mich für weitere Informationen bei einem Rechnungsführer melden. Am besten vor Ort wo es hingehen soll. Habe eine Telefonnummer bekommen. Geht aber keine dran aktuell.

Mir wurde gesagt das es so etwas wie Einzelfall Entscheidungen gäbe. Naja ich werde es später noch einmal versuchen. Ich gebe das Thema aber jetzt auf. Ich kann es doch nicht ändern. Es würde normalerweise alles vor Ort geklärt durch die oben erwähnte Person in meiner späteren Einheit.

Ist trotzdem Blöd das ganze im Vorfeld nicht geklärt zu wissen wie die Möglichkeiten aussehen.

 5 
 am: Heute um 11:50:23 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP
Dann dürfte die tägliche Heimfahrt nicht zumutbar sein, weil Fahr- und Abwesnheitszeiten deutlich überschritten werden.

 6 
 am: Heute um 11:44:54 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Da ist die Rede von „regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln“ - also Bus und Bahn, und nicht das eigene Kfz. Dann nehmen Sie sich mal die entsprechenden infrage kommenden Fahrplänezur H“ne und rechnen Sie sich die Zeiten aus. Dann werden Sie wohl eher nicht darunter fallen.

Ich habe die Strecke mit Falk berechnet. Bus und Bahn fahren diese Strecke zum Teil gar nicht erst bzw. ein Morgendlicher Dienstantritt ist gar nicht möglich.

Die Strecke würde mit Bus und Bahn zwischen 4 und 6 Stunden dauern... mit dem PKW zwei Stunden und ca. 40 Minuten.

Wie verhält es sich dann? PKW wird ja nicht für Berechnung zugrunde gelegt?


 7 
 am: Heute um 11:25:11 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP
Da ist die Rede von „regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln“ - also Bus und Bahn, und nicht das eigene Kfz. Dann nehmen Sie sich mal die entsprechenden infrage kommenden Fahrplänezur H“ne und rechnen Sie sich die Zeiten aus. Dann werden Sie wohl eher nicht darunter fallen.

 8 
 am: Heute um 10:49:12 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Hier ein Textausschnitt BVA.Bund.de:

"Die tägliche Rückkehr zum Wohnort ist in der Regel zuzumuten, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel die Abwesenheit von der Wohnung weniger als zwölf Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststätte und zurück weniger als drei Stunden beträgt."

Ich falle genau in diese Berechnung. Aber auch nur ganz knapp. 20 Minuten mehr Fahrtzeit und ich wäre drüber.

Darf ich mir dann trotzdem eine Wohnung anmieten? (§3TGV) Oder bin ich gezwungen weil es mir zuzumuten wäre (und ja der Großteil der Strecke ist Autobahn) dann auch zu Pendeln?

Das oben beschriebene gefällt mir ganz gut. Das könnte ich mir so in der Form auch vorstellen. Weil das Tägliche fahren geht halt an die Substanz. Ich bin Beruflich generell viel unterwegs/gewesen und weiß wie sich solche Strecken 2x am Tag ziehen können. Vor allem die Fahrt nach Dienstschluss kann sehr aufreibend sein.


Muss ich das ganze vor Dienstantritt beantragen oder melden?

Danke für die Aufschlussreichen Antworten

 9 
 am: Heute um 10:43:27 
Begonnen von Atlas616 - Letzter Beitrag von Atlas616
Hallo zusammen,

meine Frage richtet sich eher an die "alten Hasen" des Forums, die unter Umständen über entsprechende Informationen verfügen.

Ich bin ab dem 01.07 OA bei den Heeresaufklärern in Lüneburg. Während des gesamten Bewerbungsprozesses wurde nicht erwähnt, ob es sich hierbei um eine Mängelverwendung handelt und ob ich unter Umständen prämienberechtigt bin.

Ich hatte auch nicht nachgefragt, da dies in keinem Fall meine Verwendungswünsche beeinflusst hätte. Nun bin ich doch ein wenig neugierig und wollte fragen, ob ich eventuell mit einer Prämie rechnen kann und wie hoch diese unter Umständen ausfallen könnte.

LG Atlas

 10 
 am: Heute um 06:50:01 
Begonnen von Kollimatorspiegel - Letzter Beitrag von LwPersFw
"Merkblatt

zur stationären Behandlung in zivilen Krankenhäusern (einschließlich Privatkliniken und Universitätskliniken) für Soldatinnen und Soldaten

Ihre Truppenärztin bzw. ihr Truppenarzt hat Sie zur stationären Behandlung in ein ziviles Krankenhaus überwiesen und dieses mit Ihrer Behandlung beauftragt.
Das geschieht mit dem Formular Bw-2218 (Kos-tenübernahmeerklärung), das Sie dem Krankenhaus bei der Aufnahme übergeben. Dabei kommt ein Behandlungsvertrag
nur zwischen der Bundeswehr und dem Krankenhaus zustande; SIE SIND KEIN PRIVATPATIENT!

Nur die auf Grundlage dieses Behandlungsvertrages entstehenden Kosten werden von der Bundeswehr übernommen. Auch die auf der Kostenübernahmeerklärung
beschriebenen Wahlleistungen (wahlärztliche Leistungen, Zweibettzimmer (ohne Komfortelemente)) werden von der Bundeswehr verordnet, nicht von Ihnen gewählt.
Es handelt sich dabei nicht um Leistungen im Sinne einer „Privatärztlichen Behandlung“!

Sie dürfen deshalb eine vom zivilen Krankenhaus oder dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin vorgelegte „Erklärung“, dass Sie sich als „Privatpatient“
bzw. als „Privatpatientin“ des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin mit der Honorarforderung nach einem von diesen bestimmten Gebührenrahmen
einverstanden erklären (sog. Wahlleistungsvereinbarung), nicht unterschreiben! Verweisen Sie in solchen Fällen auf die Kostenübernahmeerklärung der Bundeswehr (Bw-2218).

Unterschreiben Sie dennoch eine solche Wahlleistungsvereinbarung, schließen Sie einen eigenen Be-handlungsvertrag mit dem Krankenhaus ab und müssen die auf
Grundlage dieser Vereinbarung vom Kran-kenhaus oder den behandelnden Ärztinnen bzw. Ärzten in Rechnung gestellten Kosten grundsätzlich selbst tragen.
Eine Erstattung aus Heilfürsorgemitteln ist dann ausgeschlossen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine vom Krankenhaus verlangte Erklärung unterschreiben müssen bzw. dürfen, fragen Sie vorab bei der Sachbearbeiterin bzw.
dem Sachbearbeiter Ihrer zuständigen Sanitätseinrichtung nach.

Für den Fall, dass Ihnen, obwohl Sie keine eigene Vereinbarung mit dem Krankenhaus geschlossen haben, trotzdem eine Privatrechnung zugestellt wird, senden
Sie die Rechnung mit dem Hinweis an den Rechnungssteller zurück, dass die Bundeswehr der richtige Rechnungsadressat ist. Wie auf der Kostenübernahmeerklärung
der Bundeswehr angegeben, ist eine auf dieser Grundlage ausgestellte Rechnung an die Abrechnungsstelle Heilfürsorge beim Bundesamt für das Personalmanagement
der Bundeswehr (BAPersBw) zu senden (BAPersBw PA 3.3, Prötzeler Chaussee 25 in 15344 Strausberg).
Für Sie entsteht keine Zahlungsverpflichtung, wenn Sie keine Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben haben.

In diesem Zusammenhang bereits erhobene Verzugsforderungen (z.B. Mahnungen/Schreiben von Rechtsanwälten) senden Sie mit der o. g. Begründung ebenfalls an den Absender zurück.
Sofern Ihnen in diesem Zusammenhang bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid zugegangen ist, legen Sie innerhalb der jeweils gesetzlichen Frist vorsorglich Widerspruch ein.
Das gemäß § 39 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) für gesetzlich Versicherte vorgegebene Entlassungsmanagement gilt nicht für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
Für die Anschlussversorgung mit Arzneimitteln, Hilfs- und Heilmittel wenden Sie sich nach der Entlassung aus der stationären Behandlung an die für Sie zuständige Sanitätseinrichtung der Bundeswehr.


Empfangsbestätigung

Ich bestätige hiermit, das Merkblatt über die stationäre Behandlung in zivilen Krankenhäusern (einschließlich Privatkliniken und Universitätskliniken)
für Soldatinnen und Soldaten empfangen und dessen Inhalt zur Kenntnis genommen zu haben.

............................................................ ..............................................................................
(Ort, Datum) (Name, Vorname, Dienstgrad, Unterschrift)"



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