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Autor: Defi
« am: 27. April 2016, 18:57:15 »

Ich danke euch für die Antworten.
Autor: F_K
« am: 27. April 2016, 13:36:36 »

Die Feststellung "Dienstunfähig" trifft ja in der Regel ein BW Arzt (KC oder Truppe), insoweit sollte das dokumentiert sein.

Durch den Antritt zur DVag wird die Dienstleistungsfähigkeit erklärt - Du machst da definitiv was falsch, wenn Du Antritts.

Du darfst das nicht.

(VVag und RK Abend geht ...)
Autor: Defi
« am: 27. April 2016, 13:27:16 »

Ich habe einen Keratononus laut dem Arzt nicht dienstfähig. Nein es hat noch keiner verlangt das ich die Ute abgeben muss ich wollte es nur mal wissen weil ich gerne meine Uniform träge und es sehr schade finde das ich als Reservist dann nichtmal an dvags teilnehmen darf zB als funktioner oder so
Autor: Opa_Hagen
« am: 27. April 2016, 09:22:09 »

Moin Defi,

inwiefern bist Du denn dienstunfähig? BMI von 30,00009 oder Beinamputation? Bissel überspitzt, aber nicht böse gemeint, nur, um mal die Spanne darzustellen.
Und da ja man de facto nicht mehr der Überwachung unterliegt, wem ist Deine Dienstunfähigkeit bekannt? Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Also, wenn Du Dich selber fit genug
fühlst, um an einer PoliBi im Rahmen Deines gesellschaftlichen Engagements Deiner RK teilzunehmen, wird das wohl kaum jemanden stören. Bist Du aber beordert und willst
grüne Ausbildung machen und bei 30°C über die HiBa rödeln, sieht das anders aus. Lass den gesunden Menschenverstand entscheiden. Verlangt denn jemand konkret von Dir, Deine
BPA abzugeben?

Gruss


Hagen
 
Autor: Defi
« am: 26. April 2016, 22:58:03 »

Ja hab ich mir durchgelesen. Beantwortet aber immernoch nicht die Frage ob sie bei einer dienstunfähigkeit entzogen werden kann. Oder ich habe es nicht verstanden kann ja sein.
Autor: F_K
« am: 26. April 2016, 21:43:07 »

Ich dachte, Du bist im Besitz einer allgemeinen UTE?

Da steht es drauf .... Manchmal ....
Autor: Defi
« am: 26. April 2016, 21:21:01 »

Dann sei doch mal so nett und poste mir einen Link das ich nachlesen kann. Ich weiß es leider grade nicht.
Autor: F_K
« am: 26. April 2016, 20:42:52 »

Och Defi,
dann lies ma nach, wozu eine allgemeine UTE gedacht ist ...
Autor: Defi
« am: 26. April 2016, 19:50:30 »

also wenn wir vvag/Ute haben dann habe ich meine Ute bei muss man ja auch. Was ich nur noch nicht weiß ob die Ute unabhängig von der dienstunfähigkeit ist??
Autor: F_K
« am: 26. April 2016, 19:44:26 »

Für Vvags wird eine eigene UTE für die Veranstaltung beantragt, da die allgemeine meistens nicht verwendbar ist.
Autor: Defi
« am: 26. April 2016, 19:41:40 »

Nehmen Sie mir die Ute denn weg?
Autor: F_K
« am: 26. April 2016, 19:39:47 »

Ja, solange Du eine UTE hast - RK Mitgliedschaft ist unabhängig von der Dienst Fähigkeit.
Autor: Defi
« am: 26. April 2016, 19:36:42 »

Das heißt um an einer vvag/Ute teilnehmen zukönnen muss ich mir eine Uniform kaufen das geht? Und wie ist es mit meiner RK kann ich da drin bleiben?
Autor: F_K
« am: 26. April 2016, 19:34:29 »

Du darfst an keinen Dvag mehr teilnehmen, die Uniformteile sind abzugeben.
Autor: Defi
« am: 26. April 2016, 19:33:03 »

Ich habe die Resi Ausstattung schon erhalten die muss ich dann also abgeben? Und wie ist es mit der UTE?
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