Autor: Leet
« am: 07. Mai 2012, 15:28:25 »Wäre natürlich auch wieder richtig. Werde mich beim WDB einfach auch nochmal genauer erkundigen, wenn nicht, dann eben nicht. Und wie gesagt, muss ja erstmal so weit kommen
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Liebe Mituser,
Ihre Vermutung geht in die falsche Richtung: Die OPZ richtet sich einzig nach dem allgemeinen Kriterienkatalog, der an OB gestellt wird (bundeswehr.karriere.de). Heißt, OB müssen bei ihrer Bewerbung nur das vorlegen, was dort gefordert ist. Der WDB hat also mit schönen Worten nur den Sachverhalt erklärt, dass unser TE die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren mitbringt.
Danach haben sie einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren. Dies gilt auch für eine Widerholung, falls das Verfahren nicht zum Erfolg (sprich Zusage) geführt hat.
Einzig eine Hintertür lässt sich die Bw: Eine eventuelle Zusage wird davon abhängig gemacht, dass der OB/OA fehlende Nachweise beibringt (etwa das Abiturzeugnis), das zum Zeitpunkt des EFV noch nicht erstellt ist.