Geil, die nächste sinnlose Kaperung eines Threads von dir.
Hast du die Frage von Mekó gelesen und verstanden? Da schwingt deutlich die Botschaft mit, dass die gemeinsame Wohnung mit dem Expartner mutmaßlich nicht der Status quo bleibt. Deswegen der Hinweis, dass die Bundeswehr definitiv keine Wohnung zur Verfügung stellt - wenn sie etwas stellt - sondern nur ein Bett und einen Spint.
Die Webseite der Bundeswehr "garantiert":
-Unentgeltliche Unterkunft.
Dann kannst du ja noch mal genau lesen, was da tatsächlich steht: Eben nur, dass Unterkunft unetgeltlich ist - wenn es sie gibt!
Gäbe es einen Anspruch auf Unterkunft für Soldaten, die Wehrsold nach dem WSG beziehen, dann würde in diesem Paragraphen äquivalent zum §3 stehen:
"Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten oder die an einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81 des Soldatengesetzes teilnehmen, haben Anspruch auf Unterkunft. Die Unterkunft wird unentgeltlich bereitgestellt."
Steht da aber nicht. Der Paragraph bedeutet nichts anderes, als dass die Unterkunft die bereitgestellt wird eben unetgeltlich ist. Ein Anspruch auf Unterkunft leitet sich daraus
nicht ab.
Die "Entpflichtung" war auch schon zu Zeiten des Grundwehrdienstes insbesondere in kleineren Dienststellen, wie KWEA die Regel.
Deine Resifragen solltest du dann im entsprechenden Unterforum stellen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, das einer der beiden Perser das Thema neulich erst umfänglich dargestellt hat.
Gruß Andi