Autor: JensMP79
« am: 22. Oktober 2020, 17:51:18 »Danke
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Habe das mal ausgerechnet gem. der aktuelle Stundensätze nach §3 SMVergV
"Die Vergütung beträgt je Stunde für Vollzeitbeschäftigte
1. in den Besoldungsgruppen A 3 und A 4 13,31 Euro,
2. in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 15,72 Euro,
3. in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 21,60 Euro,
4. in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 29,73 Euro"
ergibt das jährlich jeweils ca. 300h die maximal vergütet werden können.
Die Ansprechstelle SAZV des BMVg hatte auch mal eine Übersicht veröffentlicht, welche Höchstbeträge zulässig sind ... wenn man sich an alle Vorgaben hält...
Stand: 06/2016
Höchstmögliche absolute Vergütung demnach pro Jahr im Grundbetrieb:
A3 und A4 ► 4028,64 € (335,72 € / max. Monat x 12)
A5 bis A8 ► 4757,76 € (396,48 € / max. Monat x 12)
A9 bis A12 ► 6531,84 € (544,32 € / max. Monat x 12)
A 13 bis A16 ► 8994,72 € (749,56 € / max. Monat x 12)