Autor: LwPersFw
« am: 07. September 2017, 22:52:28 »Guten Tag,
KpChef wünscht einen Hinweis auf eine Regelung, Weisung etc. worin geregelt ist, wie lange ein BA90/5 z.B. Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit in Bezug auf Zulagengewährung noch gültig ist, wenn der Soldat privat oder dienstlich verletzt wird. KpChef warf 1 Monat und 3 Monate in den Raum.
Kann hier jemand was zu sagen?
Danke!
Es geht ja primär um die Zulagengewährung in Verbindung mit gesundheitlichen Einschränkungen...
Das hat erst mal nichts mit der BA 90/5 zu tun.
Ich empfehle das Lesen der A-1454/1 ... und was dort zum Punkt Erkrankung, z.B. durch einen Unfall, steht.