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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 10. April 2024, 04:13:19 »

Beiträge gelöscht.
Können wir vielleicht diese Hobbyjuristerei durch irgendwelche anonyme Clowngefreiten unterlassen, sondern uns darauf einigen, auf den Bewerbungsbogen zu verweisen und dass das wahrheitsgemäß zu beantworten ist, was dort gefordert ist und nur das.
Sollten fundierte Antworten kommen von Usern, die bereits hier mehrfach ihre Fachkenntnis unter Beweis gestellt haben (bspw. justice o.ä.), dann sehr gerne.
Autor: F_K
« am: 09. April 2024, 22:00:34 »

Die Karriereberatung entscheidet dies nicht.

9 Monate Jugendstrafe sind schon "eine Nummer" - da steckt mehr dahinter, als hier angegeben.
Autor: Tapr96
« am: 09. April 2024, 20:39:00 »

Guten Tag zusammen, ich habe mir schon sehr lange gewünscht eine Laufbahn bei der Bundeswehr zu beginnen. Jedoch habe ich andere Wege eingeschlagen.

Ich bin vor etwa 8 Jahren zu einer Jugendstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt worden (mehrmaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichenmissbrauch), diese wurde widerrufen. Vor ca. 6 Jahren wurde ich vorzeitig entlassen (Strafaussetzung auf Bewährung). Die Bewährung ist seit 3 Jahren vorbei und ich bin mittlerweile ausgebildeter Elektroniker.

Nun hoffe ich hier zu erfahren ob ich überhaupt noch eine Chance habe zur Bundeswehr zu gehen oder ob ich bei der Karriereberatung direkt wieder nach Hause geschickt werde.

Ich bedanke mich im Vorraus

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