Autor: wolverine
« am: 13. Mai 2006, 09:55:02 »Disziplinarrechtlich hat das Geschehen nur Konsequenzen, wenn ein dienstlicher Bezug besteht. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn der Soldat in Uniform handelte oder durch Abzeichen, Aussagen oder Gesten eindeutig als Soldat zu erkennen war. War er das nicht, scheidet Disziplinarrecht dem Grunde nach aus. Erst im Strafverfahren wird das Ganze durch die StA an den zuständigen WDA gemeldet. Förderlich ist das sicher nicht!
"Einfache" Körperverletzung ist heute ein Privatklagedelikt geworden. Wenn nicht das "öffentliche Interesse" festgestellt wird, wird auf den Privatklageweg verwiesen.
"Einfache" Körperverletzung ist heute ein Privatklagedelikt geworden. Wenn nicht das "öffentliche Interesse" festgestellt wird, wird auf den Privatklageweg verwiesen.