Autor: dynamic
« am: 08. September 2016, 20:20:59 »Ich wiederhole meine Frage: Wie alt waren Sie bei Ihrer zweiten Straftat?Entschuldigung, ich war 18 Jahre alt.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Ich wiederhole meine Frage: Wie alt waren Sie bei Ihrer zweiten Straftat?Entschuldigung, ich war 18 Jahre alt.
Ist das Verfahren schon bei Erhalt der Bestätigung unter Auflagen oder erst nach wirklicher Erfüllung der Auflagen abgeschlossen?Letzteres; aber das erklärt sich doch eigentlich von selbst, oder? Es wird doch kein Verfahren eingestellt und dann erfüllt der Beschuldigte die Auflage nicht.
ZitatJedenfalls scheint ja der Richter das eher wie ich als wie du gesehen zu haben
Wir kennen das Urteil beide nicht - nur weil KV neben einem anderen Delikt angeklagt war, muss es in diesem nicht zur Verurteilung gekommen sein.Zitat@dynamic: Solange das Verfahren nicht rechtskräftig beendet ist, würde ich da nichts auf den Weg bringen, es liegt doch eh auf Eis.
Da sind wir aber einig - und es ist schon von mehreren gesagt worden:
- Verfahren beenden
- kein neues "anfangen"
- mit abgeschlossenem Verfahren bewerben - alles Fragen ehrlich und vollständig beantworten.
- kein neues "anfangen"
Jedenfalls scheint ja der Richter das eher wie ich als wie du gesehen zu haben
@dynamic: Solange das Verfahren nicht rechtskräftig beendet ist, würde ich da nichts auf den Weg bringen, es liegt doch eh auf Eis.
Ach ja, und bitte keine Grundsatzdiskussion, sondern am Fallbeispiel bleiben:
die eine Rangelei mit Schubsen bereits als KV ansehen
Nochmal: Ohne Verletzung keine KV - einfach, weil das Delikt Körperverletzung genannt wird und eben diese bedingt.