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Zusammenfassung

Autor: Lidius
« am: 18. Januar 2020, 18:19:09 »

Bei Direkteinstellungen direkt ins Beamtenverhältnis handhabt man das normalerweise so, dass man bei Einstellung auf Probe untersucht und vor der Lebenszeitverbeamtung nur nochmal wenn es irgendwelche Erkenntnisse gibt die an der Tauglichkeit zweifeln lassen.

Eventuell schickt man dich auch jetzt nochmal hin und verzichtet dafür dann vor der Lebenszeitverbeamtung drauf oder machts erst kurz davor. Alternativ musst du vielleicht auch gar nicht mehr. Das BAPersBw ist da recht frei in seiner Entscheidung.

Im Zweifelsfall einfach bei der Personalführung anrufen und fragen. Mit dem Anruf weckt man auch keine schlafenden Hunde. Wenn keine ärztliche Untersuchung geplant war, macht sich jetzt keiner die Arbeit und macht dann extra doch ne Untersuchung nur weil du gefragt hast. Gibt meines Wissens nach aber auch ne Vorschrift zum Thema Direkteinstellungen. Eventuell steht da auch was dazu drin.
Autor: Benno_87
« am: 18. Januar 2020, 15:10:13 »

Hallo. Ich bin Benno und neu hier.

Hatte mich im letzten Jahr für den Direkteinstieg im gehobenen nichttechnischen Dienst beworben.
Da ich in meinem vorherigen Beruf keine Verwaltungserfahrung für den öffentlichen Dienst hatte, wurde ich zunächst für 1,5 Jahre als Arbeitnehmer eingestellt, um die Erfahung im öffentlichen Dienst zu sammeln und dann in die Beamtenlaufbahn übernommen zu werden.

Im Rahmen meiner Einstellung musste ich natürlich AC, amtsärztliche Untersuchung, diverse Fragenbögen ausfüllen, etc.

Frage mich jetzt wie der Ablauf vom Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hin zum Beamten auf Probe. Muss man dann alles noch einmal machen z.B. amtsärztliche Untersuchung?

Konnte leider keine Definition/Vorschrift hierzu finden bzw meine Kollegen wurden auch nicht auf diesen Weg ins Beamtenverhältnis übernommen und können mir somit keine verlässliche Antwort geben.
Weiß einer von Euch zufällig wie der Ablauf ist bzw kann mir seine Erfahrung erläutern.

Danke!
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