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Autor: Nightwing
« am: 28. September 2003, 16:20:22 »

Hallo.
Ich bin am 31.12. am "Ende" meiner aktiven Dienstzeit als SAZ12 angelangt. Nun stehen mir ja die Übergangsgebührnisse (75% f. 3 Jahre) und die einmalige Übergangsbeihilfe zu (ich glaub, z.Zt. 6,5 x v. letzten Gehalt).

Kann mir jemand sagen, wie genau sich die Übergangsbeihilfe berechnet (um WBGA kontrollieren zu können) und wann die gezahlt wird und ab wann die versteuert wird???
Danke schonmal
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