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Zusammenfassung

Autor: BSG1966
« am: 21. April 2021, 10:35:06 »

Gegenfrage, frage für einen Freund, und rein akademisch - warum sollte man einen FWD vor einer Bewerbung zum SanOA machen?

Kurzfassung - weil's geht. Gründe vielfältig, zB:

- Überbrückung vor Einstellung
- zwischen Abi und Uni nochmal was anderes machen
- "Schnupperkurs" ohne direkt wem den Studienplatz wegzuschnappen
- Kennenlernen der Bundeswehr außerhalb Offizierslaufbahn
(sich für 17 Jahre zu verpflichten ist halt einfach ne Hausnummer für jemanden, der grade mal ein bisschen mehr Lebenszeit hinter sich gebracht hat)
- Spekulieren auf Studienplatz außerhalb Bundeswehr

und und und

Ich selbst hab damals den unfreiwilligen Wehrdienst (aka Wehrpflicht) abgeleistet und erst danach entschieden, ob ich mich für die Laufbahn der Sanitätsoffiziere bewerbe. Hätte ich auch mit ner direkten Bewerbung umgehen können.....

Wenn ichs richtig gelesen habe, geht's hier aber nicht um SanOA sondern Truppenoffizier Sanitätsdienst. Auch zu dem Schluss kann man nach nem FWD kommen...
Autor: IT_New_Fw
« am: 14. April 2021, 23:40:26 »

Zum Urlaub:

Meine Antwort rein aus dem Bauchgefühl her würde ich den Urlaub vor meiner Übernahme zum SaZ machen, weil ich mich darauf einstellen würde, viel Zeit mit dem Lernen zu verbringen und erstmal mich "einarbeiten" muss. Dann würd ich vorher schön Urlaub machen und bin danach bereit ordentlich reinzukloppen.
Autor: F_K
« am: 14. April 2021, 21:05:36 »

Gegenfrage, frage für einen Freund, und rein akademisch - warum sollte man einen FWD vor einer Bewerbung zum SanOA machen?
Autor: Michelle_0
« am: 14. April 2021, 20:44:09 »

Danke!
Aber mal ganz realistisch betrachtet, in dem Fall ist es doch eigentlich nicht möglich, den abzubauen oder sehe ich das falsch?
Autor: Papermonster
« am: 14. April 2021, 20:40:24 »

Hallo,


Und wie sieht es dann aus mit dem Urlaub? Sollte der von diesem Jahr bis Juni 2021 (bei Übernahme zum SaZ im Juli 2021) weg sein oder kann man den mitnehmen und später abbauen?

Danke im Voraus!
Liebe Grüße

Wenn keine Entlassung in Verbindung mit Wiederstellung erfolgt und ein übergangsloses Wehrdienstverhältnis besteht, muss der Urlaub nicht vorher abgebaut werden.

MkG
Autor: Michelle_0
« am: 14. April 2021, 20:28:22 »

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage bezüglich eines Laufbahnwechsels.
Zur Ausgangsituation: ein FWDLer im Sanitätsdienst hat eine bestandene Grundausbildung (ebenfalls im Sanitätsdienst), die nicht älter als zwei Jahre ist und macht nun einen Laufbahnwechsel in die Laufbahn der Offiziere als Truppenoffizier im Sanitätsdienst
Muss dann die Grundausbildung nochmal wiederholt werden? Oder bleibt man so lange in der Stammeinheit und steigt erst zur SGA ein? Vielleicht gibt es ja Erfahrungen aus anderen Truppengattungen.
Und wie sieht es dann aus mit dem Urlaub? Sollte der von diesem Jahr bis Juni 2021 (bei Übernahme zum SaZ im Juli 2021) weg sein oder kann man den mitnehmen und später abbauen?

Danke im Voraus!
Liebe Grüße
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