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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 13:38:33 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von F_K
Anmerkung:

- Ein Soldat ist regelmäßig älter als 14 Jahre.
- Ein Soldat ist NIE bei einer GKV versichert.
- Wenn, dann kann man Beihilfefälle als Vergleichsbasis nutzen, da UTV "ungefähr" wie Beihilfe "funktioniert" - da gibt es Urteile, die selbst bei Kindern eine Kostenübernahme ablehnen.
- Eine Einschränkung der Tauglichkeit liegt nicht vor, es ist hauptsächlich ein kosmetischen "Problem", so der TE.
- Der TE ist 36 Jahre alt ("lebt" also mit diesem Aussehen schon ein halbes Leben ..).

Frage: Sind die "angeblichen psychischen Probleme" in den vielen milärztlichen Fragebögen dokumentiert? Wie lange schon?

 2 
 am: Heute um 13:38:31 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Die Broschüre ist von
Zitat
Stand: Mai 2019
und ja, leider immer noch veraltet.
Die Seite: https://www.bundeswehr-ausbildung.de/karriere/unteroffiziere/
ist keine Bw-Seite, sondern irgendeine externe:
Zitat
Impressum
Anbieterkennzeichnung nach §§ 2 Satz 2, 5 TMG
Ausbildungspark Verlag GmbH
Bettinastraße 69, 63067 Offenbach am Main
Im Ergebnis zählt die (überarbeitete) SLV, es gibt keine entsprechende Altersgrenze.



Ich bezog mich bei der Broschüre auf diese hier:
https://www.bundeswehrkarriere.de/sites/default/files/2022-06/broschuere-fachunteroffiziere-data.pdf

Diese ist von der Bundeswehr selber und laut Dateiname vom 06/2022

Das Problem mit alten Aussagen auf externen Seiten ist mir schon öfter aufgefallen. Jedoch noch nicht bei der BW-Seite selbst. Aus diesem Grund meine Verwirrung da ich versucht habe aus mehreren Quellen Informationen zusammenzutragen und dann noch verwirrter war als vorher.

Danke. Jetzt bin ich beruhigt.


 3 
 am: Heute um 13:37:03 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von Ralf
Hier gibt es eine ausführende Regelung: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5774076/d68225efcc57b5d2930b3af90402536c/informationsblatt-umgang-mit-cannabis-fuer-rdl-data.pdf

Danke für den Hinweis seitens eines Users.
Ich öffne das Thema zur Diskussion, solange es sachlich bleibt.

 4 
 am: Heute um 13:32:59 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von Ralf
Zitat
Ist es denn rein kosmetisch, wenn Soldat Müller psychologisch ein wenig darunter leidet?
Also gibt es doch gesundheitliche Auswirkungen?! Dann wären ja auch Abhilfemaßnahmen angebracht (auch wenn einem der Weg ggf nicht behagt.

 5 
 am: Heute um 13:29:47 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von Ralf
Die Broschüre ist von
Zitat
Stand: Mai 2019
und ja, leider immer noch veraltet.
Die Seite: https://www.bundeswehr-ausbildung.de/karriere/unteroffiziere/
ist keine Bw-Seite, sondern irgendeine externe:
Zitat
Impressum
Anbieterkennzeichnung nach §§ 2 Satz 2, 5 TMG
Ausbildungspark Verlag GmbH
Bettinastraße 69, 63067 Offenbach am Main
Im Ergebnis zählt die (überarbeitete) SLV, es gibt keine entsprechende Altersgrenze.

 6 
 am: Heute um 12:28:23 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von West87
Es ist doch von der Sache her so, dass jemand mit funktionalen Beeinträchtigungen keine entsprechende Tauglichkeit bekommt. Entstehen im Dienstbetrieb gesundheitliche Probleme, wird die entsprechende Wiederherstellung über den Dienstherren und die truppenärztliche Versorgung vorgenommen. Für rein kosmetische Korrekturen kann die Bw natürlich nicht aufkommen. Wozu soll man hier Kosten generieren und den Soldaten dann längere Zeit dienstunfähig haben, wenn es keine medizinische Indikation dazu gab?

Ist es denn rein kosmetisch, wenn Soldat Müller psychologisch ein wenig darunter leidet? Im Endeffekt schämt sich die Person ja für die abstehenden Ohren, was sich das Selbstbewusstsein und daher auch auf seine Fähigkeiten und seine Lebensqualität auswirkt.

Es hat ja auch einen Grund, weshalb Krankenkassen die Behandlung von "Segelohren" bei Kindern bis zum Alter von 12 Jahren komplett übernehmen. Nämlich da diese Ohrenform nicht normal ist und eine Person darunter leiden könnte.


 7 
 am: Heute um 11:33:37 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von InstUffzSEAKlima
Das lernt man doch gleich am Anfang, dass der DP ein schriftlicher Befehl ist und sich jeder Soldat am selbigen zu informieren hat. Nebenbei muss er öffentlich ausgehangen sein und vom Chef und VP unterschrieben sein. Es muss allerdings zwischen dem Routine-Tagesdiensplan und dem Wochenplan mit den entsprechenden Ausbildungen, Verrichtungen und Vorhaben unterschieden werden. Befehlscharakter haben aber beide.

 8 
 am: Heute um 11:23:39 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von InstUffzSEAKlima
Es ist doch von der Sache her so, dass jemand mit funktionalen Beeinträchtigungen keine entsprechende Tauglichkeit bekommt. Entstehen im Dienstbetrieb gesundheitliche Probleme, wird die entsprechende Wiederherstellung über den Dienstherren und die truppenärztliche Versorgung vorgenommen. Für rein kosmetische Korrekturen kann die Bw natürlich nicht aufkommen. Wozu soll man hier Kosten generieren und den Soldaten dann längere Zeit dienstunfähig haben, wenn es keine medizinische Indikation dazu gab?

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 am: Heute um 10:47:28 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Und wie alt ist diese Broschüre? Es gilt, was in der aktuellen Soldatenlaufbahnverordnung steht und nicht, was in evtl. völlig überholten Werbebroschüren. Es gibt diese Altersgrenze nicht mehr. Aber @Ralf und ich haben ja keine Ahnung …  ::)

Ich habe nie behauptet das Ihr keine Ahnung habt!
Falls das so rübergekommen sein sollte, Entschuldigung. Das war nicht so gemeint.

Ich versuche lediglich die menge an Informationen zu verarbeiten und einzuordnen.

Die Broschüre ist vom Juni 2022. Also bald zwei Jahre alt...

Ok. Also die Soldatenlaufbahnverodnung ist Maßgebend. Damit kann ich etwas anfangen.

 10 
 am: Heute um 10:36:53 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von Unproomn
Man muss aber wirklich auch mal sagen, dass die Anforderungen der Bundeswehr mitunter etwas realitätsfern sind. Wenn man bspw. im November eine Anfrage bekommt, ob man im Juni des nächsten Jahres drei Wochen am Stück üben kann, das bitte binnen 5 Tagen bestätigen soll und die Kameraden dann aber wenige Wochen später eine Info bekommen, dass man jetzt doch nicht benötigt wird...dann ist das auch eine Realitätsferne seitens der BW-Bürokratie. Dann darf man sich auch nicht wundern, wenn nur das übliche Klientel von Beamten, Selbstständigen und ihren Zivilberuf eher als notwendiges Übel Betrachtenden dauerhaft verfügbar ist.

Für meine HSchKp war das in der Vergangenheit so, dass es am Jahresende eine Jahresplanung gegeben hat, wo einem rechtzeitig Bescheid gegeben wurde, wann im kommenden Jahr eine Übung von 1-3 Wochen ansteht und wo man dann genügend Zeit hatte, das mit dem AG rechtzeitig durchzusprechen. Das ist transparent und angemessen für beide Seiten. Falls da irgendwann eine "Qualitätsoffensive" kommt, weil irgendwelche Stäbe denken, jeder Beorderte könne 2-3 Mal im Jahr 2 Wochen auf dem Truppenübungsplatz sein, nebenbei noch nSAK etc. pp. machen und dann natürlich auch noch bei irgendeinem Einsatz tatsächlich für mehrere Wochen Sicherungsaufgaben übernehmen und am besten binnen drei Wochen verfügbar sein...ja, dann selektiert man viele halt automatisch aus.

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