Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 27. April 2024, 22:35:45
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: schlammtreiber
« am: 17. Oktober 2003, 15:09:24 »

Ja, so´n bild hab ich auch mal gesehen. Fahnenbegleitoffiziere im FA Tarndruck komplett mit Fangschnur  :P

Nachtrag: Lametta nur am DA schön und gut - aber ich hab den vielleicht 5-6 Mal getragen in den vier Jahren. Was soll ich machen (heul)  :'(
Autor: Timid
« am: 17. Oktober 2003, 14:00:16 »

Ziemlich richtig! Aber am Feldanzug, um den es in diesem Falle ging,  ist das Tragen der Schützenschnur nicht wirklich vorgesehen, oder?  ;)

Nicht ganz korrekt! Die Schützenschnur KANN am Feldanzug getragen werden!!! Allerdings nur auf besonderen Befehl ...

@schlammtreiber
Ist halt nur meine Meinung - wenn Lametta, dann gesammelt am DA oder im Privatfach ... :)
Autor: schlammtreiber
« am: 17. Oktober 2003, 12:59:50 »

Die Problematik beim FA ist, daß im Alarmfall alles entfernt werden muß.

Problem? Ritsch-Ratsch.
Schneller weg als der angreifende Russe "Urräh" brüllen kann  :)
Autor: Perser
« am: 17. Oktober 2003, 11:51:38 »

Wieso sollte man denn am FA überhaupt ein Abzeichentragen ???

Warum nicht? Ich weiß, die Meinungen sind geteilt.  ::)

Ich für meinen Teil hatte zwei Arten FA: einen "ParadeFA" mit allen möglichen Abzeichen drauf und der Rest "kampftaugliche FA" ohne Lametta.

Guten Morgen!

Die Problematik beim FA ist, daß im Alarmfall alles entfernt werden muß. Sprich, Verbandabzeichen, Tätigkeits- oder Sonderabzeichen etc. Jetzt kann natürlich ein Schlauer sagen, daß er die Sachen in Schwarz (Tarnausführung????) trägt. diese sind aber nicht vorschriftsmäßig, und dürfen nicht getragen werden. Ansonsten ist es zulässig , Abzeichen auf dem FA zu tragen. Kann auch kein Vorgesetzter verbieten.

Ansonsten ist man (oder auch Frau) gut ausgerüstet, wenn man das Blaue im Schrank hängen hat. Ich trage meinen auch ab und an. Zuletzt bei einem Benefizkonzert der Kriegsgräberfürsorge. Der nächste Anlaß ist bei uns die Kranzniederlegung am Volkstrauertag. Selbstverständlich habe ich auch eine Dauertrageerlaubnis vom VB - Kommandeur.

Saludos und schönes Wochenende
Peter
Autor: Perser
« am: 17. Oktober 2003, 11:38:06 »

@ Perser:

Falls Du Uffz oder Mannschaftsoldat bist, darfst Du, falls verliehen, eine Schützenschnur tragen.

Für ausländische Abzeichen gillt für FA das gleiche wie für den Dienstanzug, IMMER zur GLEICHEN Zeit nur ein Ausländisches Abzeichen (also z. B. auch "NUR" ein amerikanisches Schießabzeichen, genau wie am FA).

Ziemlich richtig! Aber am Feldanzug, um den es in diesem Falle ging,  ist das Tragen der Schützenschnur nicht wirklich vorgesehen, oder?  ;)
Autor: schlammtreiber
« am: 17. Oktober 2003, 08:34:28 »

Wieso sollte man denn am FA überhaupt ein Abzeichentragen ???

Warum nicht? Ich weiß, die Meinungen sind geteilt.  ::)

Ich für meinen Teil hatte zwei Arten FA: einen "ParadeFA" mit allen möglichen Abzeichen drauf und der Rest "kampftaugliche FA" ohne Lametta.
Autor: Timid
« am: 16. Oktober 2003, 19:25:25 »

@Perser
Wieso sollte man denn am FA überhaupt ein Abzeichentragen ???

@Jaegerstuffz
Vielleicht Lehrgang "Jugend-" oder "Presseuffz"? Ansonsten (ja, trifft bei dir nicht zu  ;)) könnte man den DA bei VVag's tragen - in meinem Fall so Sachen wie das IMMF (Internationale Militär Musik Festival) in Köln (wenn ich denn dann irgendwann doch noch mal meine Unterlagen vom Reservistenverband und dann auch noch rechtzeitig den Teilsatz Reservisten bekommen sollte  ::))...
Autor: Jaegerstuffz
« am: 15. Oktober 2003, 16:21:51 »

@ Perser

DA habe ich als GWDL nur ein paar mal getragen (Ehrenwache bei Volkstrauertag usw).
Als Reservist habe ich den noch nie gebraucht, und kann mir auch keine Wue oder DVAG vorstellen, bei der der gebraucht wird.
Lametta habe  ich schon ein bisschen  ;), aber wie gesagt Trage ich nur FA und damit kein "Lametta".
Autor: F_K
« am: 15. Oktober 2003, 15:00:25 »

@ Perser:

Falls Du Uffz oder Mannschaftsoldat bist, darfst Du, falls verliehen, eine Schützenschnur tragen.

Für ausländische Abzeichen gillt für FA das gleiche wie für den Dienstanzug, IMMER zur GLEICHEN Zeit nur ein Ausländisches Abzeichen (also z. B. auch "NUR" ein amerikanisches Schießabzeichen, genau wie am FA).
Autor: Perser
« am: 15. Oktober 2003, 14:53:04 »

ich war im Verband, bin aber ausgetreten, da dass fuer mich nichts bringt. Das letzte allgemeine Schiessen ist schon laenger her, aber da ich vom Mobtrtr oefeter zur Schiessmannschaft etc eingeladen werde, bin ich oft auf der Schiessbahn. Aber definitiv: ein Schiessen (Schulschiessen) ist eine Bw-Veranstaltung (Kdr VBK als DiszVorgesetzter) zu dem kann JEDER RESERVIST zugezogen werden, hat rein gar nichts mit dem VdrBW zu tun .Wenn der FwRes nur Leute aus dem Verband zuzieht, handelt er vorschriftswidrig, mit allen Konsequenzen fuer ihn.
Richtig ist es m.E., dass er keine Gaeste im Sinn von Nicht-Soldaten zulaesst, solange mit Kriegswaffen geschossen wird.
Einkleidung: die veranlasst auch der FwRes, und er muss das fuer alle Resis tun, nicht abhaengig vom Verband. Viele Resis sind aber sowieso ueber MobTrT eingekleidet.
Und: ein Dienstanzug kommt MIR nicht ins Haus. ICh brauche nur FA

Tagchen!

Also nach soviel Protest habe ich noch mal mit "meinem" FwRes gesprochen. Und ich muß zugeben, daß Du nicht ganz unrecht hast!  :D

Die Gästeregelung besagt, daß max. 10% sog. Gäste an einem Schießen teilnehmen dürfen. Da zählen aber auch die sog. fördernde Mitglieder des VdRBw (ungediente) dazu. Und die Ehemaligen, die über 65 sind.

Er erläuterte mir außerdem, daß an den Schießen jeder Reservist teilnehmen darf. Zitat: "Bring mir ein PSBS und ich schicke eine Zuziehung". Falls keines mehr vorhanden ist, muß er den Namen, Adresse und ne PK haben, um eine Überprüfung durchzuführen zu können.

@Jägerstuffz: Was hast Du gegen einen schönen Dienstanzug? Oder hast Du zu wenig Lametta, um es daran zu hängen?  ;D

Ich für meinen Teil wüßte gar nicht, wo ich meine ganzen Schützenschnüre und sonstigen Schießabzeichen tragen sollte. Schließlich darf man auf dem FA nur das amerikanische Tragen. :(

Also bis dann!
Peter
Autor: jaegerstuffz
« am: 09. Oktober 2003, 15:55:23 »

ich war im Verband, bin aber ausgetreten, da dass fuer mich nichts bringt. Das letzte allgemeine Schiessen ist schon laenger her, aber da ich vom Mobtrtr oefeter zur Schiessmannschaft etc eingeladen werde, bin ich oft auf der Schiessbahn. Aber definitiv: ein Schiessen (Schulschiessen) ist eine Bw-Veranstaltung (Kdr VBK als DiszVorgesetzter) zu dem kann JEDER RESERVIST zugezogen werden, hat rein gar nichts mit dem VdrBW zu tun .Wenn der FwRes nur Leute aus dem Verband zuzieht, handelt er vorschriftswidrig, mit allen Konsequenzen fuer ihn.
Richtig ist es m.E., dass er keine Gaeste im Sinn von Nicht-Soldaten zulaesst, solange mit Kriegswaffen geschossen wird.
Einkleidung: die veranlasst auch der FwRes, und er muss das fuer alle Resis tun, nicht abhaengig vom Verband. Viele Resis sind aber sowieso ueber MobTrT eingekleidet.
Und: ein Dienstanzug kommt MIR nicht ins Haus. ICh brauche nur FA
Autor: Gotti
« am: 09. Oktober 2003, 15:46:00 »

@perser
Ich muss jaegerstuffz zustimmen! Ich bin Mitglied im VdRBw da sich meiner Meinung nach die 24 € (nicht 30€) schon wegen der mtl. Zeitung lohnen. Allerdings bin ich der Meinung daß man auch ohne Mitgliedschaft im Verband an DVags ohne Probleme teilnehmen kann und auch Mitglied in einer RK sein kann. Vorteil der Mitgliedschaft ist diesbezüglich nur der Informationsfluß!
Zur Einkleidung: Der Teilsatz Res besteht aus Feldanzug und Dienstanzug. Und dieser wird an jeden Reservisten ausgegeben der regelmäßig an Dvags teilnimmt.
Autor: Perser
« am: 09. Oktober 2003, 15:23:10 »

@perser-peter

Stimmt so ziemlich alles was Du schreibst, nur der letzte Absatz nicht.
Schiessen sind, solange mit Bw-Waffen, immer DVAG (oder Wue), damit stehen die allen Reservisten im jeweiligen Einzugsgebiet offen. Also ist einen Mitgliedschaft im VdrBW oder auch nur einenr RK NICHT NOTWENDIG.
(Einfach FwRes im zust. VBK anrufen, Zuziehung kommt sofort)
Jaegerstuffz

Hallo Jägerstuffz!

Grundsätzlich hast Du Recht, daß Bw-Schießen für Reservisten  immer DVag ist. Eigentlich nie WÜ, da die Reservisten dann per Einberufungsbescheid einberufen werden müssen, was aber wieder an andere Formalien geknüpft ist, die hier zu weit führen würden.

Deinen Aussagen entnehme ich, daß Du nicht Mitglied des VdRBw bist. Wann hast Du denn das letzte Mal an einem Schießen teilgenommen?

An die Schießtermine in der jeweiligen Region kommst Du eigentlich nur, wenn Du den Terminkalender einer Kreisgruppe  hast.

Seit Anfang des Jahres haben die FwRes die Anweisung aus dem Ministerium, keine Gäste mehr einzuladen. Auch Reservisten, die nicht Mitglied des Verbandes sind, fallen unter die Gästeregelung. Denn genau genommen dürfen die nicht in Uniform auf den Stand. Du bekommst ja als Mitglied des Verbandes einen Feldanzug auf Bekleidungsstammkarte. Und wenn Du lieb bist, sogar einen Dienstanzug.   ;)

Es geht nämlich um die Sache, daß die Soldaten, die zugezogen werden, überhaupt gesundheitlich geeignet sind. So werden heute keine Leute als Soldaten mehr zugezogen, die mal als T5 oder T7 entlassen wurden.  Die Leute, die einen Antrag auf Mitgliedschaft heute abgeben, werden durch den FwRes beim KWEA überprüft, ob Ihre Angaben stimmen. Da wird dann auch gleich die Tauglichkeit abgefragt.

Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, daß die Fw Res für jemanden einen Lehrgang (WÜ) anfordern, wenn dieser nicht Verbandsmitglied ist. Ähnliches gilt auch für SchießDVag, wie z. B. das IMHH.

Wenn also ein FwRes trotzdem eine Zuziehung für einen Reservisten ausstellt, der nicht Mitglied des Verbandes ist, kann es passieren, daß im Rahmen einer Überprüfung Probleme auftauchen. Spätestens dann, wenn etwas auf dem Schießstand passiert.

Wünsche noch einen angenehmen Tag!
Peter
Autor: jaegerstuffz
« am: 08. Oktober 2003, 16:07:06 »

@perser-peter

Stimmt so ziemlich alles was Du schreibst, nur der letzte Absatz nicht.
Schiessen sind, solange mit Bw-Waffen, immer DVAG (oder Wue), damit stehen die allen Reservisten im jeweiligen Einzugsgebiet offen. Also ist einen Mitgliedschaft im VdrBW oder auch nur einenr RK NICHT NOTWENDIG.
(Einfach FwRes im zust. VBK anrufen, Zuziehung kommt sofort)
Jaegerstuffz
Autor: Perser
« am: 08. Oktober 2003, 15:21:44 »

Servus Kameraden,

ist hier zufaellig noch einer dabei, der unter "Hohheit" des KWEA Wiesbaden faellt, bzw des VBK 44 (?)

Habe gerade beim KWEA angerufen zwecks UTE fuers Schiessen, aber da arme Kerl an der anderen Leitung wusste natuerlich wieder gar nichts ud hat mit die Nummer vom Verband der Res in Giessen gegeben. Dort geht natuerlich auch keiner ran.

Wo muss ich mich denn zwecks UTE nun hinwenden?

Vielen Dank,

Ben



Tach die Herren!

Interessante Thematik, die Ihr da so drauf habt. Die Diskussion darüber ist zwar schon etwas länger her, aber ich hab da noch ein Paar wirklich gute Tips für Reservisten, die interessiert sind, Uniform zu tragen.

Also: grundsätzlich wird die UTE für entlassene Soldaten (also Reservisten) egal ob beordert oder nicht, vom Kommandeur im Verteidigungsbezirk des Wohnsitzes erteilt. Im Falle von Wiesbaden müßte dieses das VBK in Gießen sein. Sie kann dauerhaft oder für den Einzelfall erteilt werden. Nach den Uniformtragebestimmungen bezieht sich eine Tragegenehmigung aber lediglich auf den kleinen Dienstanzug. Es wird nur in wenigen Ausnahmefällen eine UTE für den Feldanzug flecktarn erteilt.

Ferner ist grundsätzlich bei Angehörigen der TSK Heer und Luftwaffe die Schwarz-rot-goldene Litze zu tragen. Bei Reservisten der TSK Marine wird ein goldenes "R" angebracht.

Die Beantragung einer solchen Dauertrageerlaubnis macht allerdings nur Sinn, wenn ein Reservist einen entsprechenden Dienstanzug hat. Das sind i. d. R. ehemalige Berufssoldaten oder längergediente SaZ, die Teil- bzw. Selbsteinkleider waren. Als Mitglied einer Reservistenkameradschaft hat man auch die Möglichkeit, an einen entsprechenden Dienstanzug zu kommen. Das läuft normalerweise dann über den Vorsitzenden der RK.

Es wird davor gewarnt, einfach so eine Uniform anzuziehen. Auch wenn man keine Dienstgradabzeichen trägt, kann der Straftatbestand der Amtsanmaßung erfüllt sein. Geschweige denn, wenn nicht die entsprechenden Litzen getragen werden! Das ruft mit Sicherheit den Staatsanwalt auf den Plan, weil man ja keinen Truppenausweis vorweisen kann, wenn jemand danach fragen sollte.

Zum Thema MCP noch folgendes: Diese Veranstaltung hat keine Förderungswürdigkeit für die Bundeswehr, da es sich um ein Schießen handelt, für das Startgeld etc. durch einen Schützenverein erhoben wird. Somit wird mit Sicherheit keine UTE dafür erteilt. Dazu gibts angeblich auch ein entsprechendes ministerielles Fernschreiben.

Noch was zu ausländischen Uniformen:
Das tragen von ausländischen Uniformen kann u. U. eine Werbung für ausländische Armeen darstellen, daß unter Strafe gestellt ist. Zumal Du als Deutscher i. S. d. GG eigentlich keine ausländische Uniform tragen dürftest.
Wenn Angehörige ausländischer Streitkräfte in Deutschland sind, so haben sie i. d. R. eine Besuchserlaubnis, die dann mit der entsprechenden UTE verbunden ist. Das ist aber Sache der entsprechenden Ministerien, diese zu erteilen.

Die ausländischen Truppen in Deutschland, wie z. B. die Amerikaner dürfen Uniform außer Dienst tragen. Das ist im NATO - Truppenstatut entsprechend geregelt.

So, noch Fragen?

Kleinen Tip übrigens, was Schießen angeht: Sieh doch mal auf der HP vom VdRBw vorbei, da sind schon fürs nächste Jahr Schießen veröffentlicht. Die laufen dann i. d. R. als DVag. Mußt aber Mitglied sein. Aber die 30 Euro p. J. lohnen sich.

Grüße aus dem verregneten Iserlohn
Peter
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de