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Zusammenfassung

Autor: ImHerzenVielSchmerz
« am: 17. Februar 2019, 21:20:01 »

Einen Moment, mein Lösungsvorschlag (Der wohl zeitlich nicht umsetzbar ist) ging an den TE. (ImHerzenSoldat). Er sucht ja nur eine dauerhafte Verwendung. IT wird ja gesucht.
Autor: ulli76
« am: 17. Februar 2019, 11:56:06 »

Wie willst du dir in Teilzeit einen Berufsabschluss besorgen wenn die Bundeswehr dich schon zu 100% als Soldat hat?

Und wieso jetzt von NFS auf IT?
Autor: ImHerzenVielSchmerz
« am: 15. Februar 2019, 20:35:36 »

Mannschafter IT-Soldat? Online-Weiterbildung FISI/FIAE und sich einen verwertbaren Berufsabschluss besorgen. (Teilzeit). Das wäre doch eine Option oder nicht?
Autor: BSG1966
« am: 15. Februar 2019, 18:12:20 »

Mir geht es nicht unbedingt nur um den Notfallsani.

Laufbahnaussichten nicht relevant, jawohl, so verstanden.

Zitat
In erster Linie möchte ich wieder Soldat werden. Dies kann ich ja dann auch als Mannschaftssoldat erreichen.

Okay. Dann sorum.
Wenn Sie einfach ein paar Jahre lang eine Uniform spazieren tragen und Geld dafür erhalten wollen, alles klar, werden Sie Mannschafter. Danach können Sie dann ja wieder in der Altenpflege einsteigen.
Wenn Sie darauf spektulieren, den Rest Ihres Lebens Soldat zu sein, sprich: irgendwann den Status des Berufssoldaten zu erhalten, dann haben Sie (zum jetzigen Zeitpunkt) als Mannschaftssoldat nullkommanull Chancen.
Autor: ulli76
« am: 14. Februar 2019, 21:53:04 »

Ja, aber warum machst du dann ne Ausbildung zum Altenpfleger. Ausgerechnet DIE Ausbildung die im Sanitätsdienst für nur eine Verwendung als verwertbar gilt.

Du weisst offenbar nicht einmal was für eine Art Soldat du werden willst und wie es danach weiter gehen soll.
Autor: ImHerzenSoldat
« am: 14. Februar 2019, 21:38:20 »

Mir geht es nicht unbedingt nur um den Notfallsani. In erster Linie möchte ich wieder Soldat werden. Dies kann ich ja dann auch als Mannschaftssoldat erreichen.

MKG
Autor: ulli76
« am: 14. Februar 2019, 21:08:53 »

Wieso macht man eine Ausbildung zum Altenpfleger, wenn man Notfallsanitäter werden will?
Autor: miT
« am: 14. Februar 2019, 12:50:27 »

 Zumal die Ausbildung zum Notfallsanitäter mittlerweile bezahlt ist und nicht mehr wie früher der Rettungsassistent selber bezahlt werden muss. Personalbedarf besteht dort definitiv dementsprechend wenn sie sich ranhalten dürften sie dort schnell unterkommen.

 Denken Sie aber daran das die wenigsten Notfallsanitäter bei der Bundeswehr, ihren Job im eigentlichen Sinne ausführen abgesehen von den jährlich durch zu führenden Pflicht-Praktika.  Das sieht für eine Dokumentationen oder Reportagen immer ganz toll aus wenn in Hamburg der Bundeswehr – Rettungsdienst – LKW durch die Gegend fährt aber das sollten sie nicht als Grundlage im Hinterkopf haben.

 Wie habe ich letztens so schön gesagt, alles ein kann aber kein Muss  ::)  jetzt  zitiere  ich mich schon selber
Autor: BSG1966
« am: 14. Februar 2019, 12:16:00 »

Ich würde an Ihrer Stelle auch eher die Variante, die @miT aufgezeigt hat, in Erwägung ziehen - ist auf lange Sicht deutlich Erfolg versprechender.
Autor: ImHerzenSoldat
« am: 14. Februar 2019, 11:56:40 »

Ja okay, danke.
Mit 30 ist also keine Fw Laufbahn mehr möglich, wenn ich noch eine ZAW benötige, egal in welchem Bereich...
Naja, mal schauen. Mal einen Termin im Karrierebüro machen. 😊
Autor: miT
« am: 14. Februar 2019, 08:37:13 »

Du KANNST Zivil 3 Jahre noch den Notfallsani machen und DANN in die Fw Laufbahn als Fachdiener mit 33 Jahrenn. Mit 30 ohne bereits abgeschlossene Notfallsani-Ausbildunng kannst du dies nicht tun. Simpel erklärt? Hervorragend :-)
Autor: Tommie
« am: 14. Februar 2019, 07:22:06 »

Nein, kann er nicht ;) !

(b]Begründung:[/b]

Der von "Ralf" ins Feld geführte "Gehilfe/Gehilfin in Führung und Management Gesundheitsversorgung" ist keine Verwendung in der Feldwebel-Laufbahn, sondern "nur" in der Unteroffizier-Laufbahn. Diese ATB hieß "früher" "Gehilfe OrgBearb SanDst"!

Damit ist entweder der Einstieg in die Uffz-Laufbahn mit berufsnaher Verwendung möglich, oder aber die Mannschafts-Laufbahn!
Autor: ulli76
« am: 14. Februar 2019, 06:18:17 »

Doch kannst du, aber eben nur die eine Verwendung. Oder wenn du vorher eine andere Ausbildung machst. Ja, Mannschafter geht.
Autor: ImHerzenSoldat
« am: 14. Februar 2019, 06:08:32 »

Danke für eure Antworten. Daraus lese ich, dass ich also mit 30 doch keine Fw Laufbahn mehr einschlagen kann.

Ist der Einstieg in die Mannschaft Laufbahn denn nochmal möglich?
Autor: Ralf
« am: 14. Februar 2019, 04:30:54 »

Ein Einstieg in die Lfb FwTrD ist mit 30 nicht mehr möglich. In die Lfb Fw allgFD nur bei berufsnaher Verwendung.
Mit deinem Zivilberuf gehen dann nur folgende Verwendung:
Gehilfe/Gehilfin in Führung und Managment Gesundheitsversorgung

Zitat
Teil A Fachliche Beschreibung

   

Gehilfen und Gehilfinnen Führung und Management Gesundheitsversorgung (Geh Fü/Mgmt GesVers) nehmen auf der Basis eines medizinischen oder kaufmännischen Ausbildungsberufs des Gesundheitswesens administrative Aufgaben innerhalb des Leistungsprozesses „Gesundheitsversorgung sicherstellen“ (LP GesVers) wahr. 

   

Teil B Tätigkeit 

             

B.1    Tätigkeiten/Aufgaben im Einzelnen 

·         Unterstützung von Assistenten und Assistentinnen Führung und Management Gesundheitsversorgung bei der Erfüllung ihrer administrativen Aufgaben, 

·         Unterstützung bei der Planung, Steuerung, Überwachung und Sicherstellung der bedarfs-, ressourcen- und rechtskonformen Bereitstellung von Kräften und Mitteln innerhalb des LP GesVers, 

·         Mitwirkung bei der sanitätsdienstlichen Informationsarbeit, 

·         Mitwirkung bei der Betreuung von Schülern in der Zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung (ZAW), 

·         Mitwirkung bei der Bearbeitung von Angelegenheiten der Aus,- Fort,- und Weiterbildung von Soldaten und Soldatinnen der Laufbahnen des Sanitätsdienstes und der Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Sanitätsdienst (OffzMilFD SanDst) sowie Soldaten und Soldatinnen aller Laufbahnen im  Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanDstBw),inklusive der Zivilberuflichen Aus- und Weiterbildungs- (ZAW) Betreuung, 

·         Mitwirkung bei Angelegenheiten des medizinischen Qualitätsmanagements, 

·         Mitwirkung bei Angelegenheiten der Betriebsorganisation der  Dienststellen, Einrichtungen und sonstigen Elemente des SanDstBw, 

·         Mitwirkung bei der Sicherstellung der sanitätsdienstlichen Versorgungsaufträge im Inlandsbetrieb wie im Auslandseinsatz, 

·         Mitwirkung bei der Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft sanitätsdienstlicher  Dienststellen, Einrichtungen und sonstiger Elemente, 

·         Mitwirkung bei der Bearbeitung des dienststellenbezogenen allgemeinen und/oder fachspezifischen Geschäfts- und Schriftverkehrs. 

B.2    Fertigkeiten und Kenntnisse 

·        Spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten in Abhängigkeit  der sollorganisatorischen Abbildung der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung des zu besetzenden Dienstpostens, 

·         Kenntnis der Einsatzgrundsätze des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, 

·        Kenntnisse des Gesundheitssystems und der Verortung des SanDstBw in selbigem 

·        Kenntnis der erforderlichen DV-Verfahren zur Informationsgewinnung, für Einsätze, Übungen, Organisation und zur Ausbildung, 

·        Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und modernen Bürokommunikationsmitteln.   

B.3    Arbeitsbedingungen und besondere geistige und körperliche Eignungsforderungen sowie sonstige Voraussetzungen 

·         der Arbeitsplatz ist mit modernen Bürokommunikationsmitteln ausgestattet, 

·         Arbeitsbedingungen für einen PC-Arbeitsplatz, 

·         medizinischer oder kaufmännischer Ausbildungsberuf des Gesundheitswesens.
Sollte die SLV geändert werden und die Altersgrenzen fallen, dann müsstest du außerhalb der o.a. Verwendung auf jeden Fall noch einmal eine komplette Berufsausbildung (ZAW-Maßnahme) während deiner Dienstzeit durchlaufen.
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