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Zusammenfassung

Autor: Griffin
« am: 17. Dezember 2020, 23:41:25 »


... @MaikM , das mit Deinen Hunden finde ich ganz prima!! Mein Hund gibt mir auch stets Kraft und Sicherheit. Es ist schon bemerkenswert, was die Vierbeiner alles Positives mit der Psyche bewirken können.

... das mit den Waffen und Eiern vergiss bitte! Davon wirst Du keinesfalls gesund.

... Womit wir beim Thema Hilfe wären. Hast Du einen kompetenten Arzt oder Therapeuten an Deiner Seite? Ich denke, Du benötigst entsprechende Hilfe - zeitnah und auch sedierende Medi.

... Wie von meinen Vorrednern bereits erwähnt, stehen die Chancen in einem Rechtsstreit gut für Dich - wir sind nämlich keine Bananenrepublik (auch wenn der Eindruck regelmäßig entsteht). PKH ist eine wirklich gute Sache, denn nicht zuletzt wird bei der Bewilligung bereits geprüft, ob Dein Ansinnen rechtens und sinnhaft ist.

... Im Übrigen ist RA nicht gleich RA. Sind alles nur Menschen. Jedoch gibt es für den Sektor Soziales Entschädigungsrecht echte Profis - und die braucht man auch! Aus meiner Erfahrung heraus ist alles andere Verschwendung von Resourcen.

... Jetzt Kopf hoch - Du bist damit nicht allein in der BRD !!!
Autor: ulli76
« am: 17. Dezember 2020, 20:51:57 »

Du hast doch einen Anwalt? Der soll sich am besten erstmal drum kümmern was die Widersprüche und den Papierkram angeht.

Hast du einen Krisenplan? Also jemanden den du anrufen kannst oder wo du hin kannst, wenn es dir schlecht geht?
Autor: MaikM
« am: 17. Dezember 2020, 16:14:23 »

Wie bereits erwähnt, habe ich keine Ressourcen mehr, um weiterhin einen Kampf gegen Windmühlen zu führen. Ich gehe auf dem Zahnfleisch und entweder hätte die Bw dann den ersten Amoklauf seit langer Zeit oder ich springe von einer Brücke. Da ich noch einigermaßen klar im Kopf bin, gebe ich an diesem Punkt auf und kämpfe nicht mehr weiter.
Ich muss mich darauf konzentrieren wieder mein Leben in den Griff zu bekommen und arbeitsfähig zu werden.
Wenn ich mit meinen Hunden im Wald spazieren gehe, habe ich ein 18 cm Tauchermesser an meinem rechten Unterschenkel dabei, dazu Elektroschocker, Pfefferspray und so einen Alarmpiepser. +Handy. Wenn mir auf freiem Feld ein einzelner Spaziergänger entgegen kommt bekomme ich Panik und mache mich unterbewusst kampfbereit. Mein Herz schlägt mir bis zum Hals! Ich nehme starke Medikamente und trotzdem ist jeder Gang mit den Hunden eine unglaubliche Überwindung!
Ich bin inzwischen trockener Alkoholiker.
Es ist die absolute Hölle auf Erden und was ich aus den Akten erfahren habe ist, dass jemand eine unwahre Aussage gemacht hat, die man mit vorhandenen Unterlagen der Bundeswehr sogar wiederlegen kann. Aber diese Mühe macht sich da im BAPersBW anscheinend niemand. Dabei wäre es ein leichtes dass ein Austausch über Unterlagen zwischen den verschiedenen Stellen stattfindet. Das interessiert aber keinen Sachbearbeiter dort anscheinend und die handeln nur bis zum Ende ihres Schreibtisches.

Autor: Peter-Alexander
« am: 16. Dezember 2020, 16:05:18 »

Hallo zusammen,

ich wollte berichten, was rausgekommen ist. Ich war im Bundeswehrkrankenhaus Berlin, es wurde die gutachterliche Stellungnahme erstellt und wieder eine PTBS mit Einsatzbezug diagnostiziert.

Nach Rücksprache mit dem von mir beauftragten Rechtsanwalt habe ich jedoch etwas aus den Verfahrensakten erfahren, dass mich unglaublich wütend und fassungslos gemacht hat.

Zu meinem Schutz habe ich den RA gebeten, den Widerspruch zurück zu nehmen und die Bescheide wirksam werden zu lassen.

Ich halte dieses Verfahren gegen die Bundeswehr keinen Tag länger aus, sonst vergesse ich mich noch.
Oder springe von einer Brücke. Was da gelogen, manipuliert und frisiert wird in den Akten ist nicht mehr zum aushalten. Ich habe auch Strafanzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft ermittelt tatsächlich.

Irgendwo liegt doch ein Fehler im System, wenn inzwischen 3 Bundeswehrfachärzte in zwei verschiedenen Bundeswehrkrankenhäusern eine PTBS feststellen, der Soldat mehrfach im Auslandseinsatz war.

Wenn man Formular „A38“ (Asterix, „das Haus das Verrückte macht“) damals nicht ausgefüllt hat hat man als Geschädigter keine Chance gegen das BAPersBw. Selbst wenn ich in einem Klageverfahren recht bekommen sollte, geht die Bw sicher immer in die nächste Instanz. Und da fehlen mir dann die Mittel, irgendwann 100000 Euro Verfahrenskosten zu tragen.

Was haben Sie denn aus der Verfahrensakte erfahren, was Sie so wütend macht?
Eine WDB liegt in der Regel vor, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen der Gesundheitsstörung und einem schädigenden Tatbestand im Sinne §81 SVG zumindest gegeben ist.
D.H., die Verwaltung ermittelt zumV von Ihnen angegeben Tatbestand. Kann dieser nachgewiesen werden und es besteht ein Zusammenhang zu Ihrer PTBS, dann liegt in der Regel eine WDB vor.
Scheinbar besteht bei Ihnen ein Problem über die Beweisführung des Tatbestandes, die Gesundheitsstörung ist ja scheinbar durch mehrere BwGutachten nachgewiesen. Hier gilt es dann anzusetzen und den Tatbestand nachzuweisen. Wenn Sie sich im Recht fühlen, dann kann ich Sie nur ermuntern den Rechtsweg zu bestreiten. In mehreren Fällen wurde erst hier zu Gunsten des Soldaten entschieden.
Autor: F_K
« am: 16. Dezember 2020, 13:02:26 »

@ MaikM:

So "ein Grund" wird wohl kaum als Rechtfertigung / Entschuldigung für vorsätzliche Sachbeschädigung nutzbar sein.

@ Andi:

Eben.
Autor: Andi8111
« am: 16. Dezember 2020, 12:52:44 »

Schade. Ich ermutige alle unterstellten Soldaten bei empfundener ungerechter Behandlung stets den Beschwerde- und/oder Klageweg zu beschreiten und stehe als DV da natürlich auch helfend zur Seite. Und in nicht wenigen Fällen unterlag die beklagte Bundesrepublik Deutschland. Und in den weit überwiegenden Fällen, in denen es zu einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht kam, wurde die nächste Instanz nicht angerufen; da die jeweilige Institution spätestens dann begriffen hat, dass wenig Aussicht auf Erfolg besteht. Aber sei es drum. Ich wünsche dem TE für seinen weiteren Lebensweg alles Gute!! Zudem hoffe ich auf eine vollständige Heilung; aus eigener Erfahrung weiß ich, dass eine PTBS kein Zuckerschlecken ist (Was den meisten Usern hier auch klar sein dürfte).
Autor: MaikM
« am: 16. Dezember 2020, 12:50:15 »

Klar ist das eine Straftat. Dem Richter kann ich dann ja mal erzählen, wieso ich mit Eiern geworfen habe. Ohne Grund macht das ja kein Soldat. Der kann dann ja auch mit der Staatsanwaltschaft Rücksprache halten, wieso ich Strafanzeige gestellt habe.
Autor: F_K
« am: 16. Dezember 2020, 12:42:29 »

Sachbeschädigung ist zu Recht eine Straftat.
Autor: MaikM
« am: 16. Dezember 2020, 12:37:23 »

„Trotz, Kummer, Abscheu oder Ärger“ Nein,Nein,Nein,Ja

Das BAPersBw kann sich glücklich schätzen, dass ich noch so reflektiert bin, und den Widerspruch zurück ziehe, denn sonst würde das wirklich heftig für die werden.

Ich tue mir das aber nicht an, wie gesagt, ich habe eine PTBS und das allein reicht schon als Belastung. Ich habe auch das Problem das ich inzwischen eine ziemlich kurze Zündschnur habe und leicht aus der Haut fahre.

Falls ihr irgendwann lest das das BAPersBw-Gebäude mit rohen Eiern beworfen wird oder wurde, dann bin ich das.
Autor: F_K
« am: 16. Dezember 2020, 12:33:38 »

Bleiben wir bitte sachlich.

- Vorschriften sind nicht "gegen" Soldaten gerichtet.
- die Verfahrenskosten trägt in aller Regel die unterliegende Partei, ist man also "sicher", braucht man keine Kosten fürchten.
- es ist ein Rechtsstaatsprinzip, dass man sich im Streitfall halt vor Gericht sieht.
- der Instanzenweg ist Teil des Rechtsstaats.
Autor: Andi8111
« am: 16. Dezember 2020, 12:30:02 »

Ja. Das Argument lasse ich teilweise gelten. Bevor Sie alles ad acta legen, lassen Sie sich über dir Prozesskostenhilfe beraten. Auch das ist Teil der Rechtsstaatlichkeit: Leuten ohne finanzielle Mittel die Klagemöglichkeit offenhalten.
Autor: MaikM
« am: 16. Dezember 2020, 12:16:05 »

Ja moin auch, danke für den Post. Sie haben etwas vergessen: Verfahrenskosten! Ich habe keine Rechtschutzversicherung. In Deutschland muss man für ein Klageverfahren die finanziellen Mittel haben.
Und wie gesagt, was bringt die 1.Instanz wenn die Bundeswehr dann eine Ebene höher geht??
So ein Prozess ist auch eine enorme zusätzliche Belastung für einen.

Noch cooler wäre es, wenn die Bw nicht solche Verwaltungsvorschriften hätte, die gegen die eigenen Soldaten gerichtet sind.
Autor: Andi8111
« am: 16. Dezember 2020, 11:57:38 »

Wie bedauerlich. Aber der Rechtsstaat zeichnet sich nicht durch eine durchgehende gerechte Vorgehensweise aus, sondern durch die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und den Instanzenzug, der die jeweilige Neubewertung zulässt. Aus Trotz, Kummer, Abscheu oder Ärger sich dem nicht stellen zu wollen, ist ja eine eigene Entscheidung.
Autor: MaikM
« am: 16. Dezember 2020, 11:19:44 »

Hallo zusammen,

ich wollte berichten, was rausgekommen ist. Ich war im Bundeswehrkrankenhaus Berlin, es wurde die gutachterliche Stellungnahme erstellt und wieder eine PTBS mit Einsatzbezug diagnostiziert.

Nach Rücksprache mit dem von mir beauftragten Rechtsanwalt habe ich jedoch etwas aus den Verfahrensakten erfahren, dass mich unglaublich wütend und fassungslos gemacht hat.

Zu meinem Schutz habe ich den RA gebeten, den Widerspruch zurück zu nehmen und die Bescheide wirksam werden zu lassen.

Ich halte dieses Verfahren gegen die Bundeswehr keinen Tag länger aus, sonst vergesse ich mich noch.
Oder springe von einer Brücke. Was da gelogen, manipuliert und frisiert wird in den Akten ist nicht mehr zum aushalten. Ich habe auch Strafanzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft ermittelt tatsächlich.

Irgendwo liegt doch ein Fehler im System, wenn inzwischen 3 Bundeswehrfachärzte in zwei verschiedenen Bundeswehrkrankenhäusern eine PTBS feststellen, der Soldat mehrfach im Auslandseinsatz war.

Wenn man Formular „A38“ (Asterix, „das Haus das Verrückte macht“) damals nicht ausgefüllt hat hat man als Geschädigter keine Chance gegen das BAPersBw. Selbst wenn ich in einem Klageverfahren recht bekommen sollte, geht die Bw sicher immer in die nächste Instanz. Und da fehlen mir dann die Mittel, irgendwann 100000 Euro Verfahrenskosten zu tragen.



Autor: LwPersFw
« am: 11. August 2020, 21:41:40 »

Wir kennen die Einzelheiten Ihres Falles nicht... Deshalb kann man hier auch selten einen konkreten Rat geben...

Sie wollen ja Wiederspruch gehen die ablehnenden Bescheide einlegen.
Das Ergebnis muss halt abgewartet werden...

Was sagt denn der 2. Bescheid aus ?
Der 1. verneint die WDB... und der 2. ??

Lesen Sie auch einmal in Ruhe das Topthema...
Von Anfang bis Ende... ggf. finden Sie ja einen in Ihrem Fall nützlichen Tipp...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,23137.0.html



Und hier noch die Definition... was als Einsatzunfall gilt :

"Ein Einsatzunfall gemäß § 63c SVG und § 31a BeamtVG liegt vor, wenn während einer besonderen Auslandsverwendung oder einer Verwendung im Ausland mit vergleichbar gesteigerter Gefährdungslage ein Dienstunfall im Sinne von § 27 SVG bzw. § 31 BeamtVG eintritt. Dem Einsatzunfall gleichgestellt sind Erkrankungen oder deren Folgen und Unfälle, die auf gesundheitsschädigende oder sonst vom Inland wesentlich abweichende Verhältnisse bei einer derartigen Auslandsverwendung zurückzuführen sind. Gleichgestellt sind bei dienstlicher Verwendung im Ausland außerdem Gesund-heitsschädigungen im Zusammenhang mit einer Gefangenschaft, einer Verschleppung oder Ähnlichem."

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