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Autor: funker07
« am: 16. Dezember 2016, 13:42:13 »

Hab das Ganze selbst mal so machen müssen.
N schreiben erstellt, auf dem mir der Bademeister die Ableistung des Kleiderschwimmens nach den Bedingungen des DLRG und die Zeit bestätigt hat. Nachm Lehrgang beim KpTrpFhr eingereicht, war kein Problem.
Von der Vorschriftenlage sollte das auch passen.
Autor: F_K
« am: 16. Dezember 2016, 13:06:46 »

In aller Regel wird es anerkannt, weil das "BW Kleiderschwimmen" nach den Regeln des DLRGs erfolgt - je nach Schwimmbad wird auch bei der BW in "weissen Kleidern" geschwommen.
Autor: BulleMölders
« am: 16. Dezember 2016, 12:01:58 »

Der Rettungsschwimmer beinhaltet ja auch Kleider schwimmen. Dort wo so etwas abgenommen wird, sollte das Kleider schwimmen zumindest kein Problem sein. Ob der Abnahmeberechtigte dann eine Bescheinigung ausstellen kann und ob diese dann anerkannt wird, das steht wie Ulli schon sagte dann auf einem anderem Blatt.
Autor: Jens79
« am: 16. Dezember 2016, 09:11:43 »

Es gibt auch Kleiderschwimmen im zivilen. Erkundige dich in dem Schwimmbad ob die sowas anbieten. Dann kannste auch deine "Feldsachen", was auch immer das sein soll, trocken lassen.
Autor: ulli76
« am: 16. Dezember 2016, 08:58:04 »

Sprich mit deinen Vorgesetzten. Die müssen es schließlich anerkennen.
Autor: JoeyP
« am: 15. Dezember 2016, 22:37:58 »

Moin zusammen,

ich bin ab Mo wieder in der Stammeinheit und würde dieses Jahr gerne meine IGF erfüllen. Das Problem ist, dass ich nicht denke, dass ich es noch in der Einheit machen kann. 3000er und 100m lasse ich mir im zivilen abnehmen, aber wie sieht es mit Kleiderschwimmen aus? Vorausgesetzt, dass Schwimmbad erlaubt mir in Feldsachen ins Schwimmbad zu gehen.
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