Autor: funker07
« am: 16. Dezember 2016, 13:42:13 »Hab das Ganze selbst mal so machen müssen.
N schreiben erstellt, auf dem mir der Bademeister die Ableistung des Kleiderschwimmens nach den Bedingungen des DLRG und die Zeit bestätigt hat. Nachm Lehrgang beim KpTrpFhr eingereicht, war kein Problem.
Von der Vorschriftenlage sollte das auch passen.
N schreiben erstellt, auf dem mir der Bademeister die Ableistung des Kleiderschwimmens nach den Bedingungen des DLRG und die Zeit bestätigt hat. Nachm Lehrgang beim KpTrpFhr eingereicht, war kein Problem.
Von der Vorschriftenlage sollte das auch passen.