Autor: Ralf
« am: 13. März 2018, 19:05:39 »Die Anforderungen sind ja auch grundsätzlich in allen Ausprägungen geringer, wenn man sich die Eignungsprofile anschaut. Bspw. geringere Führungspotenzial...
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Es gibt nur wenige 17jährige Bewerber, die tatsächlich eine Feldwebeleignung bekommen. In der Regel scheitern sie beim Psychologen, weil es ihnen an der nötigen Reife fehlt. Immerhin bewerben sie sich für eine Laufbahn als Führer, Ausbilder und Erzieher der ihnen unterstellten Soldaten.
Allerdings ist meine Hauptfrage sie das jetzt mit dem Ermittlungsverfahren abläuft.
So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist werden Sie nicht eingestellt und voraussichtlich auch nicht zur Eignungsfeststellung eingeladen.
Mein größtes Problem ist dass ich nach der Schule nicht ewig zuhause rum sitzen will
Wie gesagt bin noch nie polizeilich in Erscheinung getreten und der Diebstahl ist ein kleiner Delikt der auch nur polizeilich ermittelt wird.Doch, jetzt bist du es. Und ein Vergehen wird in der Regel von der Polizei ermittelt (als Ermittlungshelfer der Staatsanwaltschaft). Über das weitere Vorgehen entscheidet dann die Staatsanwaltschaft. Ob es wirklich so "klein" ist, entscheidet die StA bzw. im Worst-Case das Gericht.
Da ich auch nach Verurteilung nicht vorgestraft wäreUnd das weißt du woher? Das legt das Gericht ganz alleine nach freier Würdigung fest. Ich habe auch schon Ersttäter mit mehr als 90 Tagessätzen verurteilt (= "Vorstrafe") - ja, und es ging auch um Diebstahl. Zwar käme in deinem Fall das Jugendstrafrecht zur Anwendung, trotzdem weiß man das nie...
kann ich doch falls das Verfahren eingestellt wurde bei laufendem Verfahren und Vorstrafe Nein ankreuzen und hab somit doch gleiche Chancen wie alle anderen Bewerber oder etwa nicht?Vorbestraft wärst du aktuell nicht - das ist korrekt ("Unschuldsvermutung"). Aber es läuft ein Verfahren. Mein Tipp: Wenn das Verfahren schon so lange dauert, nimm doch mal Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und schildere die Dringlichkeit. Aktenzeichen und die ermittelnde Staatsanwaltschaft sollten dir bekannt sein. Vielleicht liegt die Akte einfach nur beim Staatsanwalt rum, weil nicht so dringend, und wird erst später bearbeitet.