Wie soll denn ohne Antrag TG ausgezahlt werden. Durch den Antrag wird ja immerhin auch die Höhe des Betrages festgestellt.
Ohne Antrag wird dann gewürfelt und Summe X ausgezahlt oder wie?
Ich habe mich leider falsch ausgedrückt. Ich meinte eigentlich, das BAPersBw erkennt anhand des Mietvertrags vor Dienstantritt die Berücksichtigung/ Anererkennung für die Wohnung nach §10 Abs. 3 BUKG an. Dafür muss man keinen extra Antrag einreichen, da der Hausstand mit dem Mietvertrag nachgewiesen wird.
Auf Grundlage des Bescheides zur "Berücksichtigung/ Anererkennung für die Wohnung nach §10 Abs. 3 BUKG" forderd man mit einem Trennungsgeldantrag (hier wohl nach §3 TGV) für die einzelnen Tage am Dienstort während der Grundausbildung. Das macht man aber ein Germersheim mit dem entsprechenden ReFü zusammen.