Autor: LwPersFw
« am: 28. April 2024, 19:19:24 »Das bedeutet sollte ich 2300 Übergangsgebürnisse und 2980 Reservistengehalt bekommen,
So werden mir 5280€ überwiesen? Das wäre doch etwas viel oder?
Bitte mal um eine Rückmeldung
MkG
SU Meyer
"Werden die Leistungen nach dem USG (Unterhaltssicherungsgesetz) auf die Übergangsgebührnisse angerechnet?
Die Leistungen nach dem USG (Unterhaltssicherungsgesetz) werden nicht auf die Übergangsgebührnisse angerechnet."
https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/die-reserve-der-bundeswehr/antworten-zu-haeufig-gestellten-fragen
Gleiches würde ja auch bei einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes zutreffen.
Hier können Sie neben den ÜG auch soviel hinzuverdienen wie Sie wollen... § 53 Abs. 9 , Nr. 1 SVG