Autor: CLetsch
« am: 04. April 2017, 15:42:21 »Servus!
Eine Frage zu dem Verfahren hätte ich noch!
Ist es korrekt, dass der Chef/Kdr eine letzte Stellungnahme schreiben muss, brvor der letzte 90/5er (wo Festellung DU drauf steht) zum Personalamt/Köln weitergeleitet werden kann um die Entlassung einzuleiten?
Grüßle aus de Süden
Eine Frage zu dem Verfahren hätte ich noch!
Ist es korrekt, dass der Chef/Kdr eine letzte Stellungnahme schreiben muss, brvor der letzte 90/5er (wo Festellung DU drauf steht) zum Personalamt/Köln weitergeleitet werden kann um die Entlassung einzuleiten?
Grüßle aus de Süden