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Zusammenfassung

Autor: VictorBravo
« am: 05. Dezember 2016, 23:18:16 »

Leiter (Beamter B6) Amt Wehrgeophysik (gibt es schon lange nicht mehr) trug auch ganz gerne mal die Uniform eines Brigadegenerals .... mit Reservistenkordel!  ::)
Autor: KlausP
« am: 05. Dezember 2016, 21:15:16 »

Dann habe ich Sie vorher missverstanden. Wenn der Dienstgrad außerhalb eines Dienstverhältnisses geführt wird, dann nur mit dem Dienstgradzusatz.
Autor: Charlie-Eins
« am: 05. Dezember 2016, 21:03:49 »

wenn Sie schon die gesetzliche Grundlage anführen, sollten Sie das, was Sie gelesen haben, auch verstehen Da steht in § 2 (1):

Zitat
(1) Frühere Soldatinnen und Soldaten dürfen ihren in der Bundeswehr erworbenen Dienstgrad mit dem Zusatz „der Reserve“ oder „d. R.“ weiterführen, wenn ...
Dito:
Zitat
Dienstgrad mit dem Zusatz „der Reserve“ oder „d. R.“ weiterführen

Entweder Dienstgrad mit Zusatz (unten den genannten Bedingungen und Einschränkungen) oder eben gar keinen Dienstgrad führen. Nicht möglich ist, nur das "d. R." wegzulassen. Das kann man aber unter "b)  Die Bezeichnung "d.R." kann, muss jedoch nicht geführt werden." verstehen.
Autor: KlausP
« am: 05. Dezember 2016, 20:04:40 »

[...]
b)  Die Bezeichnung "d.R." kann, muss jedoch nicht geführt werden.
[...]

Das verstehe ich im ResG anders (s. https://www.gesetze-im-internet.de/resg/__2.html):
Ausgeschiedene Soldaten mit nicht vorläufigen/zeitweiligen Dienstgraden führen außerhalb eines Dienstverhältnisses den Dienstgradzusatz "d. R.", außer ehemalige BS, welche dann "a. D." führen.

wenn Sie schon die gesetzliche Grundlage anführen, sollten Sie das, was Sie gelesen haben, auch verstehen Da steht in § 2 (1):

Zitat
(1) Frühere Soldatinnen und Soldaten dürfen ihren in der Bundeswehr erworbenen Dienstgrad mit dem Zusatz „der Reserve“ oder „d. R.“ weiterführen, wenn ...
Autor: Charlie-Eins
« am: 05. Dezember 2016, 19:51:57 »

[...]
b)  Die Bezeichnung "d.R." kann, muss jedoch nicht geführt werden.
[...]

Das verstehe ich im ResG anders (s. https://www.gesetze-im-internet.de/resg/__2.html):
Ausgeschiedene Soldaten mit nicht vorläufigen/zeitweiligen Dienstgraden führen außerhalb eines Dienstverhältnisses den Dienstgradzusatz "d. R.", außer ehemalige BS, welche dann "a. D." führen.
Autor: Tommie
« am: 05. Dezember 2016, 17:41:40 »

Die waren alle von Franz Josefs (Strauss!) Gnaden und heute gibt es sie nicht mehr! Also, was möchten Sie uns damit sagen?
Autor: rocoo
« am: 05. Dezember 2016, 17:25:30 »

Es gab e Brigadegenerale der Reserve der Bundeswehr aus dem Feldpostwesen:

1) Hans Wilhelm Busch
2) Dr. Peter Dade
3) Dieter Seegers-Krückeberg.

Alle 3 waren Angehörige der Deutschen Post.

Gruß
Autor: bayern bazi
« am: 23. April 2011, 10:55:10 »

dann is er nur  ein OF 2 laut natotabelle   ;D

also hauptmann
Autor: miguhamburg1
« am: 23. April 2011, 10:09:56 »

Das liegt daran, dass es für den Stabshauptmann keine internationale Entsprechung gibt und dieser DG eben von Soldaten anderer Staaten nicht verstanden wird. Da er als A 13 dem Major entspricht, trägt er eben diese DGAbz...
Autor: justice005
« am: 23. April 2011, 10:00:32 »

Zitat
In Auslandseinsätzen wird der OAR zum Major, bei Wehrübungen im Inland zum Stabshauptmann.

Faszinierend. Gibts da auch eine irgendwie logische Begründung ?  ???

Autor: Andi
« am: 22. April 2011, 19:35:05 »

Kommt drauf an. In Auslandseinsätzen wird der OAR zum Major, bei Wehrübungen im Inland zum Stabshauptmann.

Gruß Andi
Autor: justice005
« am: 22. April 2011, 18:48:52 »

Zitat
Regierungsoberamtsrat=A13 --> Major

Im Prinzip stimme ich dem Gesagten zu, aber just an diesem konkreten Beispiel habe ich meine Zweifel, bin aber natürlich nicht ganz sicher. Einen Oberamtsrat A13 (Enddienstgrad gehobener Dienst) würde ich eher mit dem Stabshauptmann vergleichen. Der Regierungsrat A 13 hingegen (höherer Dienst) ist mit dem Major vergleichbar.
Autor: snitch
« am: 21. April 2011, 12:59:44 »

Um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:

Heute:
Höchste möglicher Dienstgrad Oberst d. R.

1960er/70er Jahre:
Bei guter politischer Führung... ;) und den entsprechenden Kontakten gings auch schon mal bis zum Brigadegeneral d. R.!

Hier ein belegtes Beispiel:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45124776.html
Autor: Schamane
« am: 17. April 2011, 14:52:58 »

Also ich kannte nur einen Fall das jemand um 2002 von der Deutschen Bundespost zu einem privaten Anbieter wechselte und damit, weil er noch nicht die notwendigen Wehrübungstage hatte vom Feldwebel (vorläufig) wieder auf OG d.R. zurückgestuft wurde. Dies müßte ja dann seit der Regelung vom 01.04.11 entfallen sein, oder habe ich das mißverstanden.
Zitat
Andy schrieb: Die Bundespost und ihre Nachfolger (DPAG, Postbank), bzw. seit dem 01.04.2011 alle Postunternehmen
sind gemäß Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz und Feldpostverordnung dazu Verpflichtet auf Anforderung Personal und Material zur Feldpostversorgung zu stellen.
Autor: StOPfr
« am: 17. April 2011, 14:06:34 »

Es wird im Artikel bzw. im Buchhinweis am Ende vom "letzten Amtsinhaber" gesprochen. Länger als etwa 15 Jahre scheint es dieses Amt nicht gegeben zu haben.

Wie kommst du darauf?

Gruß Andi
Hier (weiter unten im grauen Kasten) ist von den beginnenden 80er Jahren als Beginn der Geschichte "unserer Feldpost" die Rede und vom "letzten General-Feldpostmeister" 1995 und da habe ich dann "etwa 15 Jahre" errechnet...
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