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Zusammenfassung

Autor: 12345678
« am: 16. Dezember 2016, 19:05:25 »

darf man als beorderter Reservist selbstbeschaffte Kleidung tragen (wenn sie in Form und Farbe etc. der dienstlich gelieferten entspricht)?

Im Prinzip ja. Allerdings wurde mit der letzten Änderung der Anzugordnung folgende neue Bestimmung eingefügt (Ziff. 142):
"Keine Trageerlaubnis besteht dagegen für selbstbeschaffte Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen, insbesondere Artikel der Kampfbekleidung (Feldanzug, Bord- und Gefechtsanzug und Flugdienstanzug – jeweils in allen Varianten), der Persönlichen Schutzkleidung (PSA), Augen- bzw. ballistischen Schutzausrüstung sowie der Schneid- und Schanzausrüstung."
Weiterhin neu ist, dass es jetzt unter Ziff. 140 eine abschliessende Liste von nicht zum jeweiligen Ausstattungssoll gehörenden selbst beschafften Artikeln gibt, die getragen werden dürfen.
Autor: ToMA
« am: 16. Dezember 2016, 11:14:29 »

Mittlerweile bin ich dazu übergegangen mir die Klamotten selber zu kaufen...inklusive DA und Schirmmütze  ;)

Ich stecke da noch nicht so im Thema, deshalb meine Frage:

darf man als beorderter Reservist selbstbeschaffte Kleidung tragen (wenn sie in Form und Farbe etc. der dienstlich gelieferten entspricht)?
Autor: konrob
« am: 21. Januar 2015, 16:40:28 »

Hallo zusammen,
es ist schon toll, sich durch den Threat zu lesen.
Scheint so zu sein, dass meine Erfahrungen mit der LHBw (ex Bekleidungskammer) die Ausnahme bilden.

Ich verließ die Bw nach 12 Jahren und bin seit Jahrzehnten als beorderter Reservist zu Gange.
Hatte niemals Schwierigkeiten zu tauschen bzw. Maßanfertigungen zu bekommen.

Wenn ich als Reservist tauschen muss, dann rufe ich vorher die SVS an (möchte ja nicht gerade in eine Ein- oder Auskleidung platzen) und mache einen Termin aus.
Meinen Beorderungstruppenteil behellige ich gar nicht mit irgendwelchen Anfragen. Früher war das nicht der Fall, denn bei Ergänzung der Ausrüstung musste ich das Original der Bekleidungsstammkarte holen.
Nach der Umstellung auf EDV nahm ich als Unterlage bisher den Ausdruck meines Ausrüstungsnachweises mit. Inzwischen habe ich den Barcode oben rechts auf dem Ausdruck kopiert, auf Scheckkartenformat zugeschnitten und eingeschweißt.
Wird von meiner zuständigen SVS klaglos akzeptiert - die freuen sich sogar darüber. Braucht nur noch mit dem Barcodeleser drüber gegangen zu werden und schon ist mein Ausrüstungsnachweis auf dem Bildschirm.

Allerdings schlage ich nie bei der SVS auf, ohne meinen Beorderungsbescheid und eine Hardcopy meines Ausrüstungsnachweises als Rückfallebene im Auto liegen zu haben. EDV ist gut und schön, aber bei Störungen (1 x passiert) ist halt das Papier noch notwendig.

Letzte Erfahrungen:
im November 14 Ausgehanzug (Jacke u. Hose) anmessen lassen (offensichtlich im Laufe der Zeit eingegangen ;)).
Anfang Januar 15 Anruf bei mir zu Hause, dass die Sachen da sind. Termin ausgemacht, anprobiert und abgeholt.
Eingeschweißten Barcode vorgelegt - keine Probleme.

Ich habe im Lauf der Jahre die Erfahrung gemacht: wie man in den Wald hineinschreit, so schallt es zurück (ohne sich anzubiedern). Vielleicht habe ich auch nur das große Glück, dass die Einstellung meiner SVS positiv ist. Sie haben mir sagar geholfen, Originalabsätze für meine Springerstiefel, die es offiziell nirgendwo mehr gibt, in Norddeutschland zu lokalisieren und sich für mich zuschicken zu lassen.
Autor: Andi
« am: 14. Januar 2015, 17:33:58 »

Bei entsprechenden Ausmaßen, sofern sie nicht während der Prüfung abgestellt werden: klar.
Autor: wolverine
« am: 14. Januar 2015, 17:32:50 »

Sind das dann Mängel in der Mängelliste?! ???
Autor: Andi
« am: 14. Januar 2015, 17:25:12 »

Uh, das werd ich dem Prüfer morgen sagen, dass er das nicht hätte machen dürfen... ;)
Autor: AT
« am: 14. Januar 2015, 17:10:41 »

Der Paragraph prüft keine BAN im Truppenteil mehr. Gab ne Änderung dazu. Glaube im Nov oder Dez '14.
Er prüft nur noch die Führung im BwDLZ.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Autor: Andi
« am: 14. Januar 2015, 13:13:12 »

Ein Tausch ("verbraucht" gegen "neu") verändert den "Wert / Inhalt" der BAN ja nicht, insoweit passiert da kein Fehler in der Nachweisführung der BAN beim BeordTrT.

Ein einfacher Tausch alt gegen neu kann in Zeiten der LHBw regelmäßig "Umrüstung" bedeuten, da sich ständig Artikelnummern/Versorgungsnummern ändern. Beispielsweise gibt es ja mittlerweile keine oliven Unterhemden mehr, da seit Jahren nur noch sandfarbene beschafft werden. Wer oliv tauschen will muss diese also abgeben und muss umgerüstet werden auf sandfarben. Das nur als ein Beispiel.
Nur wenn die BAN mitgeführt wird kann zum einen sichergestellt werden, dass der Tausch o.a. auch durchgeführt werden kann (und Personal nicht umsonst bei der LHBw Zeit vertrödelt) und zum anderen, dass eine lückenlose Nachweisführung durch die verantwortliche Einheit besteht.

Bist Du Dir sicher, dass der Truppenteil überhaupt gem. §78 nachweispflichtig für Persönliche Bekleidung ist?

Der Truppenteil ist selbstverständlich verantwortlich über die Nachweisführung des Wehrmaterials in seinem Bereich und dazu gehört natürlich auch die Bekleidung. Maske nicht getauscht oder kein Aufkleber über den letzten Helmtausch auf der BAN ist bei einer Überprüfung automatisch ein Mangel (wenn hier nicht während der Überprüfung Abhilfe geschaffen werden kann). Oder auch wenn man ins klein-klein geht und dabei herauskommt, dass Soldat X seit 4 Jahren aus dem Einsatz zurück ist und seine Einsatzbekleidung noch nicht zurückgegeben hat. Alles ein Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgrundsätze.

Das müsste doch eigentlich die LHBw sein.

Die LHBw hat nichts mit der persönlichen Bekleidung eines Soldaten zu tun, außer, dass sie ihm diese liefert/tauscht? Für die ihm überlassene Ausrüstung und Bekleidung ist ausschließlich der jeweilige Soldat verantwortlich (Stichwort "alleinige Obhut") und für die Dienstaufsicht, gesonderte Befehlsgebung und Überwachung der Vorschriften und Befehle ist der nächste Disziplinarvorgesetzte verantwortlich.

Gruß Andi
Autor: MMG
« am: 14. Januar 2015, 12:22:50 »

@Andi:

Bist Du Dir sicher, dass der Truppenteil überhaupt gem. §78 nachweispflichtig für Persönliche Bekleidung ist?

Das müsste doch eigentlich die LHBw sein.




Autor: F_K
« am: 14. Januar 2015, 12:14:17 »

Naja, die AU 37/3 hatte ich ja gelesen.

Ein Tausch ("verbraucht" gegen "neu") verändert den "Wert / Inhalt" der BAN ja nicht, insoweit passiert da kein Fehler in der Nachweisführung der BAN beim BeordTrT.

Natürlich stimme ich den Tausch / Neuausstattung mit LHBw ab, in der Regel bei der LHBw, die am nächsten liegt (weil Übung, Lehrgang, whatever) - und für die Dienstpflichtverletzung ist ja der Vorgesetzte zuständig.

(.. und ich frage keinen Stabsoffizier ob ich meine Socken tauschen soll / darf, dass entscheide ich selbstständig im Sinne des Dienstherrn).
Autor: TheScientist
« am: 14. Januar 2015, 12:00:35 »

sorry, my bad, danke!  :)
Autor: Altrec
« am: 14. Januar 2015, 11:39:11 »

BAN (Bekleidungs- und Ausrüstungsnachweis), nicht BAM.  ;)
Autor: TheScientist
« am: 14. Januar 2015, 11:32:21 »

.. oder der Durchsetzungsfähigkeit des Soldaten.

Naja, manche von uns sind seit 15+ Jahre nicht mehr mit den Bw Vorgängen vertraut.

Dagegen weiss vermutlich jeder Res wie er was in seinem vertrauten beruflichen Umfeld durchsetzen/umsetzen kann.

Ausserdem ist man als Res in diesem Moment nicht auf einer RDL, nicht Soldat, also nur Zivilist. Wenn es dann heist, musst den FwRes kontaktieren, kann man schlecht argumentieren (Ergänzung, ihr Vorgesetzter war nicht da).

Hätte die Dame wenigsten nach der BAM oder E BAM gefragt, wäre alles kein Problem, da ich in das System eingepflegt wurde, also E BAM vorhanden. BAM war auch am Mann.

Es hängt im wesentlichen von der Person dem Res gegenüber ab, von ihrer Einstellung einem Res etwas entgegen zu kommen, zu helfen. Leider ist es in ZW immer die gleiche Person, mit einer äußerst arbeitsscheuen Einstellung  :(

Wir Res opfern unsere Freizeit um uns in der Bw einzubringen, wenigsten das sollte von den Mitarbeitern der LHD honoriert werden durch entgegenkommen und Hilfestellung, hier, einfache Frage nach der BAM.

Verbandsabzeichen umnähen zu lassen, war dagegen kein Problem, war ja auch eine andere Dame  :)
Autor: Andi
« am: 14. Januar 2015, 11:23:16 »

Quelle?

Derzeitige Weisungslage (und zwar seit Jahren) zur Bekleidungswirtschaft in der Bundeswehr und Durchführungsbestimmungen.

Wenn elektronisch erfasst, gibt es nur Auszüge ...

Es gibt bundeswehrseits immer exakt eine BAN eines Soldaten, nämlich die gesammelte BAN beim zuständigen Truppenteil in der insbesondere die Nachweisführung über Helm- und ABC- Schutzmaskentausch Bestandteil ist. Hier muss auch immer der letzte Ausdruck der BAN vorgehalten werden, was nur sichergestellt ist, wenn die BAN auch zu jedem Tausch/zu jeder Neuausrüstung/zu jeder Umrüstung mitgeführt wird. Und genau diese beim Truppenteil abgelegte immer aktuell zuhaltende BAN wird auch bei einer Überprüfung nach §78 BHO geprüft. Und wenn wir davon reden, dass ein Soldat durch sein Handeln diese Nachweisung verfälscht, indem er nicht wie angewiesen seine BAN zu jedem Tausch mitführt und Neuausdrucke somit nicht in der BAN nachgehalten werden können, dann sprechen wir schon unmittelbar von Dienstvergehen gegen die Pflicht das Vermögen des Dienstherren zu wahren. Und wo diese regelmäßig landen brauche ich wohl nicht zu erwähnen.

Dass die LHBw irgendetwas irgendwo gespeichert hat ist schön und gut und für deren interne Abrechnung und Bestandsführung sicherlich hilfreich, aber das ist deren Baby und nicht Sache der Bundeswehr (vor allem hat die Bundeswehr da auch gar keinen Zugriff drauf). Für einen Soldaten oder Reservisten ist ausschließlich bindend, was die Bundeswehr festgelegt hat und nicht das, was irgendein LHBw Mitarbeiter sagt oder meint.

Genauso hat jeder Soldat über die Zuordnung zu seinem (Beorderungs-)Truppenteil exakt eine (!) zuständige Niederlassung der LHBw bei der er Neuaus-/Umrüstungen oder einen Tausch zu tätigen hat. Ausnahmen davon können zuständige Vorgesetzte genehmigen (und sofern erforderlich auch mit der LHBw abstimmen), aber das hat kein Soldat oder Reservedienstleistender selbst zu entscheiden.

Gruß Andi
Autor: HG z.S.
« am: 14. Januar 2015, 10:31:38 »

Richtig. Ich habe eben auch nur den Ausdruck der E-BAN, den ich bekommen habe, dabei. Es ginge auch ohne – ich habe sie aber trotzdem dabei, wenn ich was tauschen möchte.
Es wäre ja auch nicht das erste Mal, dass die LHBw Computerprobleme hat und dann (ohne den Zettel) ggf. gar nichts machen könnte.
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