Autor: seltsam_
« am: 12. April 2024, 20:39:16 »Hallo zusammen,Eine Erklärung hast Du ja schon bekommen. Wobei man den zweiten Teil der Erläuterung zum Anrechnung des Gehaltes im öffentlichen Dienst unabhängig von der Reservistendienstleistungsprämie (früher Wehrsold und getrennt dazu Verpflegungstagessatz) als Unterhaltssicherung bezeichnet.
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Kann mir da jemand weiterhelfen?
Bei letzterer unterscheidet man zwischen dem Angestellen im öffentlichen Dienst, dem in der Privatwirtschaft und Selbstständigen.
Dem Angestellten im öffentlichen Dienst werden seine Bezüge/Gehalt weitergezahlt. Sowohl die Reservistendienstleistungsprämie als auch die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz bestimmen sich nach dem Dienstgrad. Er kann hier die Mindestleistung beantragen, von der ihm sein weitergezahltes Gehalt jedoch abgezogen wird. Und er kann die schon beschriebenen Verpflichtungsprämien erhalten.
Der Angestellte in der Privatwirtschaft hat die Möglichkeit seinen vollen Verdienstausfall geltend zu machen und erhält natürlich dazu auch die Reservistendienstleistungs- und evtl. Verpflichtungsprämien. Zahlt diesem Arbeitnehmer sein Arbeitgeber aber sein Gehalt weiter, so kann der Reservist ebenso wie oben die Mindestleistung beantragen, bei der aber sein Gehalt nicht angerechnet wird.
Der Arbeitnehmer stellt sich im Falle der Weitergewährung seines Gehaltes also besser als der im öffentlichen Dienst.
Dein Bekannter hat Dir also einen kleinen Bären aufgebunden.