Hallo, ich hoffe ihr könnt mir etwas die Nervosität wegnehmen, ich habe ein Vorstellungsgespräch, dazu kommt natürlich noch die Ü3 Sicherheitsüberprüfung. Meine größte Angst ist meine Privatinsolvenz ( eröffnet Nov 2018 ), wofür ich die vorzeitige Restschuldbefreiung im Januar 2024 erlangt habe. Ist das definitiv ein Ausschlusskriterium ? Meint ihr es macht Sinn nach einem Gespräch mit dem Geheimschutzbeauftragten zu suchen extra dafür ?
Ich bedanke mich im voraus bei euch 🙏🏼
- 17. Mai 2024, 03:07:01
- Willkommen Gast
Neuigkeiten:
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
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Fragen und Antworten / Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere / Sicherheitsüberprüfung Ü3 - Beendete Insolvenz
am: 16. Mai 2024, 23:48:35
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Begonnen von otcm55 - Letzter Beitrag von otcm55 | ||
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am: 16. Mai 2024, 18:10:58
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Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von Ralf | ||
Sehr geehrter Herr ....Darauf hinweisen, dass mit als SE betrachtet werden will, sondern als ROA adW. Ich denke mal, aufgrund der Fülle an Bewerbungen sortiert man diese entsprechend aus und versucht sie auf die ebenengerechtere Möglichkeit der SE hinzuweisen. Ich kann mich ja auch als Abiturient für die Msch Lfb bewerben. |
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am: 16. Mai 2024, 17:13:14
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Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von panzerjaeger | ||
Zitat Insbesondere gibt es ja Studiengänge, die einen Seiteneinstieg mangels DP unmöglich machen Es gab ja auch (die jedoch bis auf weiteres) ausgesetzte Laufbahn als "Seiteneinsteiger ohne verwertbaren Studienabschluss". Ggf. wird dieses Modell in überarbeiteter Form neu gestartet? |
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am: 16. Mai 2024, 16:46:08
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Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von F_K | ||
Insbesondere gibt es ja Studiengänge, die einen Seiteneinstieg mangels DP unmöglich machen - obwohl die Mindestqualifikation "Abitur" vorliegt - würde dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.
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am: 16. Mai 2024, 16:28:29
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Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von panzerjaeger | ||
Zitat Zitat von: Paul84 am Heute um 15:28:59 Das wäre sogar sehr, sehr neu... Es ist doch gerade erst für ROA adW mit abgeschlossenem Hochschulabschluss der Einstiegsdienstgrad Oberfähnrich eingeführt worden. Sollte das nach nur ca. einem Jahr tatsächlich wieder komplett neu geregelt worden sein? |
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am: 16. Mai 2024, 16:14:21
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Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von ROA2022 | ||
Sehr geehrter Herr ....Das wäre dann neu. Ich bin ROA adW mit Uni-Studium. |
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am: 16. Mai 2024, 15:28:59
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Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von Paul84 | ||
Sehr geehrter Herr ....
vielen Dank für Ihr Interesse am Arbeitgeber Bundeswehr! Aus Ihren in unser System eingestellten Angaben, können wir entnehmen, dass Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen/ promoviert haben. Bewerber die bereits über einen Bachelor, Master oder eine Promotion verfügen werden grundsätzlich nicht mehr für die „Anwärterlaufbahn“ der Reserveoffiziere außerhalb des Wehrdienstes betrachtet. In Ihrem Fall können Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die entscheidende Stelle wenden: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Assessmentcenter für Führungskräfte (ACFüKrBw) Referat 1 – Seiteneinsteiger |
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am: 16. Mai 2024, 15:26:41
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Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von F_K | ||
Hä?
Quark - ein Studium ist einer Bewerbung als ROA nicht abträglich (halt nur keine Einstellung mit Offizierdienstgrad). |
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am: 16. Mai 2024, 14:58:10
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Begonnen von Paul84 - Letzter Beitrag von Paul84 | ||
Kurzes Update: ich habe heute die Information erhalten (Karrierecenter BW), dass man sich mit abgeschlossenem Studium nicht als ROA adW bewerben kann, sondern nur als Seiteneinsteiger.
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Fragen und Antworten / Allgemein / Antw:Veröffentlichung Dokumente bestimmter Klassifizierung/Datenschutz Verstoß?
am: 16. Mai 2024, 14:21:00
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Begonnen von Jokar - Letzter Beitrag von F_K | ||
@ Dunstig:
Die Frage ist ja zulässig / ggf. sinnvoll. Der Soldat hat hier dienstliche Resourcen zu privaten Zwecken genutzt, eine Dienstpflichtverletzung liegt also wahrscheinlich vor. |