Ihr habt aber alle schon gelesen, dass nicht eins der Kinder sondern die Frau krank ist.
Der konkrete Fall muss halt in die Vorgaben der Vorschrift passen...
336. h)
"schwere Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes der Soldatin bzw. des Soldaten, das das
achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer
Behinderung dauernd pflegebedürftig ist: bis zu 4 Arbeitstage im Urlaubsjahr."
"In den Fällen der Buchstaben f) bis h) wird Urlaub nur gewährt, soweit keine andere Person zur
Pflege oder Betreuung zur Verfügung steht. In diesen Fällen können auch halbe Urlaubstage gewährt
werden, deren Länge sich nach der Hälfte der für den jeweiligen Arbeitstag festgesetzten regelmäßigen
oder im Dienstplan bestimmten Arbeitszeit richtet."Wenn das zutrifft … Lösung für 1 Woche >> 4 Tage SU + 1 Tag EU/Ausgleich Mehrarbeit, etc.