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Autor: BulleMölders
« am: 19. Januar 2017, 07:22:45 »

Ich kenne das aus dem "Beamtenapparat" nicht anders, wenn die Bewerbungsfrist verstrichen ist, dann war es das.
Natürlich kann das bei Ausbildungen ein wenig anders sein, wenn absehbar ist das nicht alle Ausbildungsplätze besetzt werden können, dann könnte man ja mal eine Nachfrist gewähren.
Definitiv wird das aber nur die ausschreibende Stelle sagen können.
Und deshalb ist das der einzig vernünftige Rat:
Ansonsten würde ich ja da anrufen, wo die Bewerbung hin zu schicken war.
Autor: Ralf
« am: 18. Januar 2017, 19:41:29 »

Fristen sind ja nicht nur ein Anhalt. Bei Soldaten sind die Fristen bindend, da wird es bei ziv. Bewerbungen wohl nicht anders sein.
Autor: KlausP
« am: 18. Januar 2017, 18:21:26 »

Wann war der Bewerbungsschluss? Ansonsten würde ich ja da anrufen, wo die Bewerbung hin zu schicken war.
Autor: Jan_james
« am: 18. Januar 2017, 18:04:53 »

Hallo :)
Ich wollte mich eigentlich um eine zivile Ausbildung bei der Bundeswehr beweben nun leider hab ich die Bewerbungsfrist verpasst. Ist es noch möglich die Bewerbung einzureichen und besteht eine Change das die überhaupt gelesen wird oder annerkant wird oder wird die einfach nicht zugelassen da die frist vorüber ist. ?
 
Mit freundlichen Grüßen
Jan
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