Autor: BulleMölders
« am: 19. Januar 2017, 07:22:45 »Ich kenne das aus dem "Beamtenapparat" nicht anders, wenn die Bewerbungsfrist verstrichen ist, dann war es das.
Natürlich kann das bei Ausbildungen ein wenig anders sein, wenn absehbar ist das nicht alle Ausbildungsplätze besetzt werden können, dann könnte man ja mal eine Nachfrist gewähren.
Definitiv wird das aber nur die ausschreibende Stelle sagen können.
Und deshalb ist das der einzig vernünftige Rat:
Natürlich kann das bei Ausbildungen ein wenig anders sein, wenn absehbar ist das nicht alle Ausbildungsplätze besetzt werden können, dann könnte man ja mal eine Nachfrist gewähren.
Definitiv wird das aber nur die ausschreibende Stelle sagen können.
Und deshalb ist das der einzig vernünftige Rat:
Ansonsten würde ich ja da anrufen, wo die Bewerbung hin zu schicken war.