Tschüsss …
Sorry, aber sowas geht mir auf den Keks.
Flexibilität wird erwartet aber keine gegeben
Willkommen bei d
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: Heute um 10:11:47
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92 | ||
Tschüsss … Flexibilität wird erwartet aber keine gegeben Willkommen bei d |
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: Heute um 10:07:26
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP | ||
Tschüsss …
Sorry, aber sowas geht mir auf den Keks. |
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: Heute um 09:55:40
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92 | ||
Dann deutlicher: Okay. Jetzt weiß ich warum die Bundeswehr als schlechter Arbeitgeber bezeichnet wird Ich werde das noch an anderer Stelle in Erfahrung bringen. Wenn dem wirklich so ist hat sich das für mich erledigt. Statistisch gesehen ist die Chance höher bei einem Verkehrsunfall zu sterben wie bei eine Einsatz der BW.... also was soll man machen. Das ganze noch fahrlässig Provozieren? Mein alter AG hat in solchen Fällen Hotelzimmer gestellt aber auch jeden frei gelassen nach hause zu Fahren. Und da es anscheinend keine klaren Regelungen gibt wie sich in solchen Fällen zu verhalten ist.... ciao. |
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am: Heute um 09:51:01
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von Ralf | ||
BVerwG 1 WB 41.13
Zitat Ein Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen Und was statusrechtlich zählt, ist die Verpflichtungserklärung, unabhängig davon ob es ein anderes Blatt gibt, dass eine "bundesweite Versetzung" als Voraussetzung ansieht. Deswegen ist das Herleiten von irgendwelchen Dingen, die dem entgegen stehen und und der Einsatzbereitschaft der SK abträglich sind eine Schwurbelei. Im übrigen ist auch eine Versetzung bspw. nach USA oder Italien bindend, denn die Versetzung ist einem "Befehl" gleichgestellt. Und es macht hier keinen Unterschied , ob es ein "Einsatz" ist, "eine einsatzgleiche Verpflichtung" ist oder eben eine "normale Versetzung oder Kommandierung. |
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am: Heute um 09:40:00
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von SUBasa | ||
" höchstrichterlich bestätigt, hat LwPersFw dargestellt."
Man hätte mir dann auch gleich bei meiner Eingangsfrage antworten können "wurde mit dem Urteil ... schon geklärt" und nicht erst viele nicht zielführende Antworten geben können . in welchem Urteil wurde die Bundesweite Versetzung in Gleichstellung mit einer Weltweiten gebracht? Dieses konnte ich bisher noch nicht finden. |
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: Heute um 09:38:46
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von F_K | ||
Dann deutlicher:
Meiner Bewertung nach ist Idee, 230 km täglich zu pendeln, sehr teuer und zeitintensiv - eher abwegig - aber es ist Deine Entscheidung. Es GIBT klare Regeln - wenn Du im Winter zu spät zum Dienst kommst, ist es eine Dienstpflichtverletzung, die entsprechend gewürdigt wird. Beim "ersten" Mal vielleicht mit freundlicher Ansprache, im Wiederholungsfall ggf. mit einer kleinen Disziplinarbuße, ggf. dann auch weniger klein. Es ist DEINE Verantwortung pünktlich zum Dienst zu erscheinen - jeden Tag. |
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: Heute um 09:22:53
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92 | ||
Und beachten Sie den Hinweis von @200/3 bzgl. des Verbleibs am Standort - wenn Sie TG 6 - Empfänger sind. Vollkommen richtig. Im Zivilen Bereich würde ich mir aber niemals eine Stelle mit 230km Täglich pendeln ans Bein binden. Da ich mir aber den Ort bei der BW nicht aussuchen kann (und damit bin ich Einverstanden) und es auch nicht in meiner Verantwortung liegt zu Pendeln oder am Dienstort zu verbleiben (damit kann ich auch Leben) und Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind dachte ich das es diesbezüglich klare regeln gibt. Mein Dienstort liegt schon relativ weit in der Eifel. Ich kenne die Wetterbedingungen dort relativ gut. Wenn wir Kunden anfahren mussten wurden die Termine verschoben weil Unfälle vorprogrammiert waren und das durchkommen auch zum Teil gar nicht möglich war. Aus diesem Grund meine Bedenken... |
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am: Heute um 09:19:22
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von F_K | ||
Tatsache ist, dass ein DE Soldat Deutscher sein muss und seine bundesweite Versetztbarkeit erklären muss, sonst kann er nicht ins Dienstverhältnis berufen werden bzw. sich verpflichten.
Dies wird auch schriftlich erklärt. Der "Umkehrschluss" im Sinne von "ich habe mich zur bundesweiten Versetzung bereit erklärt, aber deshalb nicht weltweit" ist aber unzulässig, die gültige Rechtslage, höchstrichterlich bestätigt, hat LwPersFw dargestellt. |
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am: Heute um 09:19:09
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Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von KlausP | ||
Zitat … An welchen sonderbaren Übungen nimmt dieser Soldat laufen teil? … Ich bin inzwischen der Meinung, der erzählt uns hier eher laufend „einen vom Pferd“. Ernst nehmen kann ich den schon lange nicht mehr bei dem Käse, den er hier so absondert. |
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am: Heute um 08:52:40
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von SUBasa | ||
"Wo lesen Sie dort etwas von Beschränkungen bzgl. einer Verwendung im Ausland, egal in welcher Form ?"
Das ist das Blatt vom Soldaten unterschrieben mit den Kreuzen vorne ( Ja/nein) was es im Zuge der Verpflichtung mit gezeichnet wird. Bringe ich morgen mit habe ich daheim in meinen Unterlagen. Kein Schwurbel sondern Tatsache. |