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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 10:11:47 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Tschüsss …

Sorry, aber sowas geht mir auf den Keks.

Flexibilität wird erwartet aber keine gegeben :D

Willkommen bei d

 2 
 am: Heute um 10:07:26 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP
Tschüsss …

Sorry, aber sowas geht mir auf den Keks.

 3 
 am: Heute um 09:55:40 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Dann deutlicher:

Meiner Bewertung nach ist Idee, 230 km täglich zu pendeln, sehr teuer und zeitintensiv - eher abwegig - aber es ist Deine Entscheidung.

Es GIBT klare Regeln - wenn Du im Winter zu spät zum Dienst kommst, ist es eine Dienstpflichtverletzung, die entsprechend gewürdigt wird.

Beim "ersten" Mal vielleicht mit freundlicher Ansprache, im Wiederholungsfall ggf. mit einer kleinen Disziplinarbuße, ggf. dann auch weniger klein.

Es ist DEINE Verantwortung pünktlich zum Dienst zu erscheinen - jeden Tag.

Okay. Jetzt weiß ich warum die Bundeswehr als schlechter Arbeitgeber bezeichnet wird :D

Ich werde das noch an anderer Stelle in Erfahrung bringen. Wenn dem wirklich so ist hat sich das für mich erledigt. Statistisch gesehen ist die Chance höher bei einem Verkehrsunfall zu sterben wie bei eine Einsatz der BW.... also was soll man machen. Das ganze noch fahrlässig Provozieren?

Mein alter AG hat in solchen Fällen Hotelzimmer gestellt aber auch jeden frei gelassen nach hause zu Fahren.

Und da es anscheinend keine klaren Regelungen gibt wie sich in solchen Fällen zu verhalten ist.... ciao.

 4 
 am: Heute um 09:51:01 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von Ralf
BVerwG 1 WB 41.13
Zitat
Ein Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen

Und was statusrechtlich zählt, ist die Verpflichtungserklärung, unabhängig davon ob es ein anderes Blatt gibt, dass eine "bundesweite Versetzung" als Voraussetzung ansieht. Deswegen ist das Herleiten von irgendwelchen Dingen, die dem entgegen stehen und und der Einsatzbereitschaft der SK abträglich sind eine Schwurbelei. Im übrigen ist auch eine Versetzung bspw. nach USA oder Italien bindend, denn die Versetzung ist einem "Befehl" gleichgestellt. Und es macht hier keinen Unterschied , ob es ein "Einsatz" ist, "eine einsatzgleiche Verpflichtung" ist oder eben eine "normale Versetzung oder Kommandierung.

 5 
 am: Heute um 09:40:00 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von SUBasa
" höchstrichterlich bestätigt, hat LwPersFw dargestellt."

Man hätte mir dann auch gleich bei meiner Eingangsfrage antworten können  "wurde mit dem Urteil ... schon geklärt"
und nicht erst viele nicht zielführende Antworten geben können .

in welchem Urteil wurde die Bundesweite Versetzung  in Gleichstellung mit einer Weltweiten gebracht?

Dieses konnte ich bisher noch nicht finden.

 6 
 am: Heute um 09:38:46 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von F_K
Dann deutlicher:

Meiner Bewertung nach ist Idee, 230 km täglich zu pendeln, sehr teuer und zeitintensiv - eher abwegig - aber es ist Deine Entscheidung.

Es GIBT klare Regeln - wenn Du im Winter zu spät zum Dienst kommst, ist es eine Dienstpflichtverletzung, die entsprechend gewürdigt wird.

Beim "ersten" Mal vielleicht mit freundlicher Ansprache, im Wiederholungsfall ggf. mit einer kleinen Disziplinarbuße, ggf. dann auch weniger klein.

Es ist DEINE Verantwortung pünktlich zum Dienst zu erscheinen - jeden Tag.

 7 
 am: Heute um 09:22:53 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Und beachten Sie den Hinweis von @200/3 bzgl. des Verbleibs am Standort - wenn Sie TG 6 - Empfänger sind.

Zitat

Genauso kann man bei 6 tageweise am Dienstort verbleiben, bekommt dann natürlich für die jeweiligen Tage keine Fahrtkosten erstattet und kommt selber für die Unterkunft vor Ort auf.
Mit Glück gibt es Kapazitäten/Stuben in der Kaserne die man dafür im Einzelfall und nach Absprache nutzen kann (und bezahlen muss), ansonsten halt Pension/Hotel/was auch immer als Selbstzahler.



Etwas Anderes würde hier nur gelten, wenn Sie aus dienstlichen Gründen am Standort verbleiben müssen.

Also nicht auf Grund eigener Entscheidung, sondern auf Grund dienstlicher Anordnung.

Nur in diesem Fall würde § 6 Absatz 3 gelten:

"Muß aus dienstlichen Gründen am Dienstort übernachtet werden , werden die dadurch entstandenen notwendigen Mehraufwendungen erstattet."



Wollen Sie aber aus rein privaten Gründen als TG 6-Empfänger am Dienstort übernachten ... müssen Sie auch selbst die Kosten tragen !

M.E. sollten Sie die Möglichkeit das ein dienstlicher Anlass, der Ihnen auch von den zuständigen Vorgesetzten schriftlich bestätigt wird, vorliegt --- nicht in Ihre Überlegungen einbeziehen.

Planen Sie damit, dass Sie - im Falle das Sie TG 6-Empänger werden - auch täglich Pendeln werden. D.h. jeden Tag 230 km... über viele Jahre ...

Danke für die Information.

Mir stellte sich nur die Frage da der Dienstort im Winter vermutlich schwer zu erreichen sein könnte ob es für diese Fälle eine Regelung gibt?


Wenn Sie nicht pünktlich zum Dienst erscheinen ist dies zuerst einmal nur IHR Problem - wie im Zivilen auch. Nicht das des Disziplinarvorgesetzten. Beachten Sie dies.

Und wie genannt ... selbst wenn eine Unterkunft in der Kaserne zur Verfügung stehen sollte... muss man Sie Ihnen nicht zur Verfügung stellen und selbst wenn, müssen Sie dafür bezahlen.

Vollkommen richtig. Im Zivilen Bereich würde ich mir aber niemals eine Stelle mit 230km Täglich pendeln ans Bein binden. Da ich mir aber den Ort bei der BW nicht aussuchen kann (und damit bin ich Einverstanden) und es auch nicht in meiner Verantwortung liegt zu Pendeln oder am Dienstort zu verbleiben (damit kann ich auch Leben) und Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind dachte ich das es diesbezüglich klare regeln gibt.

Mein Dienstort liegt schon relativ weit in der Eifel. Ich kenne die Wetterbedingungen dort relativ gut. Wenn wir Kunden anfahren mussten wurden die Termine verschoben weil Unfälle vorprogrammiert waren und das durchkommen auch zum Teil gar nicht möglich war.

Aus diesem Grund meine Bedenken...

 8 
 am: Heute um 09:19:22 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von F_K
Tatsache ist, dass ein DE Soldat Deutscher sein muss und seine bundesweite Versetztbarkeit erklären muss, sonst kann er nicht ins Dienstverhältnis berufen werden bzw. sich verpflichten.

Dies wird auch schriftlich erklärt.

Der "Umkehrschluss" im Sinne von "ich habe mich zur bundesweiten Versetzung bereit erklärt, aber deshalb nicht weltweit" ist aber unzulässig, die gültige Rechtslage, höchstrichterlich bestätigt, hat LwPersFw dargestellt.

 9 
 am: Heute um 09:19:09 
Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von KlausP
Zitat
… An welchen sonderbaren Übungen nimmt dieser Soldat laufen teil? …

Ich bin inzwischen der Meinung, der erzählt uns hier eher laufend „einen vom Pferd“. Ernst nehmen kann ich den schon lange nicht mehr bei dem Käse, den er hier so absondert.

 10 
 am: Heute um 08:52:40 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von SUBasa
"Wo lesen Sie dort etwas von Beschränkungen bzgl. einer Verwendung im Ausland, egal in welcher Form ?"

Das ist das Blatt vom Soldaten unterschrieben mit den Kreuzen vorne ( Ja/nein)  was es im Zuge der Verpflichtung mit gezeichnet wird.

Bringe ich morgen mit habe ich daheim in meinen Unterlagen.

Kein Schwurbel sondern Tatsache.

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