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 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

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Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 22. Februar 2017, 13:44:35 »

Ja, dazu rate ich bereits seit Jahren auch bei Erledigungen des täglichen Bedarfs, wie kochen, aufs Klo gehen und schlafen. Immerhin passieren die weitaus meisten tödlichen Unfälle im Haushalt...
Autor: GabrielM
« am: 21. Februar 2017, 13:58:03 »

Bundesdatenschutzgesetz ist des Rätsels Lösung.
Die Frage ist ja immer für was die Daten gebraucht werden.

Notfallkontakt ist prinzipiell dein Ding, die Daten werden von der Bundeswehr nicht anderweitig gebraucht.

Beim Mietvertrag geht es um den Nachweis, für die Berechnung des TG, bei Heirat um Gehaltsberechnungen usw.

Ich würde dringend dazu raten einen Fachmann hinzu zu ziehen;)
Autor: ulli76
« am: 15. Februar 2017, 13:05:01 »

Bundesdatenschutzgesetz ist des Rätsels Lösung.
Die Frage ist ja immer für was die Daten gebraucht werden.

Notfallkontakt ist prinzipiell dein Ding, die Daten werden von der Bundeswehr nicht anderweitig gebraucht.

Beim Mietvertrag geht es um den Nachweis, für die Berechnung des TG, bei Heirat um Gehaltsberechnungen usw.
Autor: slider
« am: 15. Februar 2017, 12:56:15 »

Der Notfallkontakt ist ja auch eine freiwillige Sache, während der Mietvertrag ein verpflichtendes Dokument im Rahmen eines Verwaltungsaktes ist.
Autor: Vilyana
« am: 15. Februar 2017, 08:54:57 »

Ja es wundert mich nur, dass ich als Notfallkontakt extra meine Zustimmung geben musste, dass meine Daten verwendet werden, aber der Meitvertrag wird einfach so verlangt. Das finde ich dann schon irgendwie seltsam, wenn ich das so in Relation zu einander sehe.

Trotzdem haben mir eure Beiträge weiter geholfen und ich danke jedem einzelnen. Ja, ich stelle mich da sicherlich auch unbegründet etwas an, aber als gebranntes Kind reagiert man da einfach anders.
Autor: HerrZog
« am: 15. Februar 2017, 08:16:03 »

Deine Daten im Mietvertrag werden nirgendwo gespeichert, sondern man prüft nur, ob die Wohnung Berücksichtigungsfähig nach BUKG ist.
Das einzige, was von dir gespeichert ist ist Name und Vorname, da ihr verheiratet seid. Wenn du das Formular für Notfallkontakte ausgefüllt hast zusätzlich die dort angegeben Daten wie Adresse und Telefonnummer. Sonst nichts. Und es interessieren auch eigentlich niemanden deine Daten. Zudem sind alle Bearbeiter bezüglich Datenschutz aufgeklärt, und sollte da wirklich mal Schindluder betrieben werden, bekommt derjenige ganz großen Ärger.
Autor: justice005
« am: 14. Februar 2017, 19:26:18 »

Diese "Daten-Panik" erscheint auch etwas irrational. Irgendwie klingt das für mich nach diffusen Ängsten, die aber rein sachlich nicht ansatzweise begründet sind.
Autor: PzGren5212
« am: 14. Februar 2017, 19:15:13 »

Und selbst wenn der Soldat nicht in den Einsatz geht,kann der Fall der Fälle immer eintreffen-beim Sport übersehen worden und vom KFZ erfasst,Schiessstand Querschläger,HiBa abgestürzt usw usw...
alles schon vorgekommen...


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Autor: LwPersFw
« am: 14. Februar 2017, 16:57:55 »


... im Falle des Falles Daten von der Bundeswehr bezüglich deines Mannes zu erfragen und auf Auskunft hoffen zu können.


Für den "Fall des Falles" gibt es schon seit Jahren die Möglichkeit Angehörige als Ansprechpartner in Notfällen
im Bw-System zu erfassen. Dies wird im Schwerpunkt Soldaten empfohlen die in den Einsatz gehen, es kann
aber von jedem Soldaten genutzt werden.

Wie ?

In der FormulardatenbankBw finden sich die Vordrucke

+ Bw 2676    Erklärung und Merkblatt des Bundeswehrangehörigen zur Notfalladresse
+ Bw 2675    Einwilligungserklärung und Merkblatt nahestehende/weitere Person Notfalladresse

Den 2676 füllt der Soldat aus...
Den 2675 die Angehörigen, die erfasst werden sollen ( je Angehöriger ein eigenes Formular ausfüllen ! )

Auf den Formularen sind entsprechende datenschutzrechtliche Hinweise zu finden.

Je eine Ausfertigung bekommt der Soldat bzw. der Angehörige ... den Rest erledigt der Pers der Einheit.
Autor: Andi
« am: 14. Februar 2017, 11:54:20 »

Ähm zum einen seid ihr jetzt eine Ehegemeinschaft und eben keine Einzelpersonen mehr und zum anderen hat das natürlich Rechtsfolgen.

Seinen Trennungsgeldanspruch hat er beispielsweise auf Grund eurer Ehe, die Quadratmeter-/Zimmeranzahl eurer Wohnung ist mit ausschlaggebend für die Erstattung von Umzugskosten bei Folgeumzügen. Zudem ist durch die Dienststelle deines Mannes zu prüfen, ob der Mietvertrag - vollumfänglich - die Bedingungen für die Anerkennung als Hausstand erfüllt.
Deine Daten hat die Bundeswehr sowieso schon, da sie mit der Eheschließung der Bundeswehr vorzulegen sind - nur dadurch erhältst du nämlich überhaupt das recht im Falle des Falles Daten von der Bundeswehr bezüglich deines Mannes zu erfragen und auf Auskunft hoffen zu können.

Aber wieso eine Telefonnummer Bestandteil eines Mietvertrages ist verstehe ich tatsächlich nicht.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet.

Gruß Andi
Autor: schlammtreiber
« am: 13. Februar 2017, 10:47:55 »

Stand denn das Stalking am letzten Wohnort in Zusammenhang mit der Bundeswehr? Wurden dort illegal Daten weitergereicht?
Falls ja, sollte der Gatte das bei jeder Datenweitergabe explizit erwähnen, und wegen dieser negativen Erfahrungen auf die Notwendigkeit der strengsten Vorschriftenbeachtung hinweisen...
Autor: KlausP
« am: 10. Februar 2017, 12:50:53 »

Zitat
Aber nun soll mein Mann unseren Mietvertrag an die Bundeswehr weiter geben wegen Trennungsgeld.

Dann gibt es auch kein Trennungsgeld. Das nennt sich dann fehlende Mitwirkung bei einem Verwaltungsakt.
Autor: bayern bazi
« am: 10. Februar 2017, 12:47:35 »

und denk drann - OHNE deine Daten (extra Formulare und Unterschriften von dir ;) ) - würdest du nicht einmal informiert wenn mit deinem Mann irgendetwas passieren würde 
Autor: funker07
« am: 10. Februar 2017, 12:17:55 »

Wenns n Problem ist, dann schreibt doch (mit dem Vermieter zusammen) einen neuen Mietvertrag nur auf ihn.

Die Meldebescheinigung reicht, wie bereits angesprochen, nicht, weil es darum geht, dass es eine echte und eigene Wohnung ist. Grundlage ist das Bundesumzugskostengesetz (also keine Erfidung der Bundeswehr).

Sollte dein Mann mal eine Sicherheitsüberprüfung benötigen, muss er noch einige Daten mehr (mit deiner Zustimmung) angeben.
Autor: chewbaccaxD
« am: 10. Februar 2017, 12:09:27 »

Dein Mann hat die Eheschließung vermutlich eh schon gemeldet.
Allein aufgrund finanzieller und anderer Vorteile wäre das in seinem Interesse gewesen.
Von dem her bist du der Bundeswehr eh schon "bekannt".

Die Details im Mietvertrag sind zudem auch von Relevanz. Zur Anerkennung muss anhand des Mietvertrages klar erkenntlich sein dass es sich um eine eigenständige Wohnenheit/ ein Haus handelt.

Allerdings ist der Rechnungsführer über den Umgang mit persönlichen und empfindlichen Daten belehrt wurden und weiss ganz genau wie er damit umzugehen hat. Insoweit musst du dir da wirklich keine Sorgen machen.
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