Autor: LotseBert
« am: 22. April 2024, 17:14:42 »19. März 2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Renten steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent
Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in den alten und neuen Ländern zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent.
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/renten-steigen-im-juli.html
Zum 1. Juli 2024 werden dann auch die einkommensunabhängigen Leistungen im Entschädigungsrecht erhöht.
So werden die Leistungen im Sozialen Entschädigungsrecht SGB XIV in 2024 um 4,57% erhöht.
Ich hoffe wirklich, das BMVg bekommt es auf die Reihe bis 1.1.2025 die einkommensunabhängigen Leistungen des SEG in der Höhe an das Niveau des SGB XIV anzupassen.
Wenn ab 1.1.2025 die Betroffenen nach dem neuen SEG niedrigere Leistungen als betroffene im SGB XIV erhalten, weil die Leistungen im SEG wie aktuell geplant ohne 2024 Erhöhung in Kraft treten, werden Soldaten massiv benachteiligt!
Aus dem aktuellen Referentenentwurf: Entwurf zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes :
Zu Nummer 4
(§ 11 Absatz 1)
Anpassung der Beträge ab 1. Juli 2024 analog zum Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch.
Das Soldatenentschädigungsgesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und damit ein Jahr nach
dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch. Die Beträge der Ausgleichszahlungen für Berechtigte nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch wurden in identischer Höhe auch
für die Berechtigten nach dem SEG ins Gesetz übernommen. Durch die jährlich stattfindende Erhöhung der Beträge auf Grund der Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Ausgleichszahlungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2024 angepasst. Ziel ist es, die Soldatinnen und Soldaten, die eine
anerkannte Wehrdienstbeschädigung haben, gleichermaßen zu entschädigen, wie die Berechtigten nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch. Zur Vereinheitlichung der Entschädigungszahlungen im Sozialen Entschädigungsrecht sollen die Beträge der Ausgleichszahlungen nach dem SEG zum 1. Januar 2025 an die erhöhten Beträge aus dem
Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch angepasst werden und in gleicher Höhe in Kraft treten.
Quelle:
https://www.bmvg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/referentenentwurf-aenderung-des-soldatenentschaedigungsgesetzes-5766204