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Zusammenfassung

Autor: Hirnforscher
« am: 24. April 2018, 14:00:43 »

Der TE hat in der nunmehr gelöschten Umfrage explizit nach Schadensersatz gefragt.

Mag sein. Und ich schrieb, dass die Formulierung / Frage nach Schadensersatz sicher nicht korrekt ist.

Es ist aber nach wie vor unklar, wann die BV rausgegangen ist und warum die FJg auf dem Dachboden waren.

Unabhängig davon hat der Soldat aus nicht ausreichend erbrachter Fürsorge (wobei es hier ja um Dienstaufsicht / Strafverfolgung geht) keinerlei Rechtsansprüche wegen angeblicher Folgen.

Ebenfalls korrekt. Daher habe ich in meinem Post keine Beurteilung des Sachverhalts, sondern rein eine Interpretation der Fragestellung vorgenommen.

Der TE hat in der nunmehr gelöschten Umfrage explizit nach Schadensersatz gefragt.

Es ist aber nach wie vor unklar, wann die BV rausgegangen ist und warum die FJg auf dem Dachboden waren.

Unabhängig davon hat der Soldat aus nicht ausreichend erbrachter Fürsorge (wobei es hier ja um Dienstaufsicht / Strafverfolgung geht) keinerlei Rechtsansprüche wegen angeblicher Folgen.
Autor: F_K
« am: 24. April 2018, 12:50:16 »

Der TE hat in der nunmehr gelöschten Umfrage explizit nach Schadensersatz gefragt.

Es ist aber nach wie vor unklar, wann die BV rausgegangen ist und warum die FJg auf dem Dachboden waren.

Unabhängig davon hat der Soldat aus nicht ausreichend erbrachter Fürsorge (wobei es hier ja um Dienstaufsicht / Strafverfolgung geht) keinerlei Rechtsansprüche wegen angeblicher Folgen.
Autor: Hirnforscher
« am: 24. April 2018, 11:40:52 »

Welcher Schaden ist denn  überhaupt entstanden? Der eventuell ersetzt werden soll? ???
Die Frage hatte ich mir auch gerade gestellt... Vor allem müsste, falls überhaupt ein Schaden entstanden ist, die Kausalität zwischen verspäteten Auffinden und den Schaden bewiesen werden. Stelle ich mir "anspruchsvoll" vor.

Ich interpretiere den Eingangspost so, dass der Kamerad dringend (psychologische) Hilfe benötigt hat und infrage stellt, dass der DV rechtzeitig gehandelt hat. Die Formulierung "Schadensersatz" ist hier sicher nicht korrekt. Die Fragestellung müsste eher in die Richtung gehen, ob der DV seiner Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachgekommen ist, wodurch beinahe eine schwerwiegende Folge entstanden ist (aber eben nur beinahe).
Autor: 200/3
« am: 22. April 2018, 21:24:36 »

Ahso...danke.
Autor: Al Terego
« am: 22. April 2018, 20:38:39 »

Hab ich was verpasst?
Ja, dass konnte aus der Umfrage abgeleitet werden, die der TE ursprünglich hier gestartet hatte.
Autor: 200/3
« am: 22. April 2018, 20:30:10 »

Hab ich was verpasst? Wo steht denn, dass der TE irgendwelchen Schadenersatz will?
Autor: TomTom2017
« am: 22. April 2018, 19:56:00 »

Welcher Schaden ist denn  überhaupt entstanden? Der eventuell ersetzt werden soll? ???
Die Frage hatte ich mir auch gerade gestellt... Vor allem müsste, falls überhaupt ein Schaden entstanden ist, die Kausalität zwischen verspäteten Auffinden und den Schaden bewiesen werden. Stelle ich mir "anspruchsvoll" vor.
Autor: wolverine
« am: 22. April 2018, 19:47:35 »

Welcher Schaden ist denn  überhaupt entstanden? Der eventuell ersetzt werden soll? ???
Autor: ulli76
« am: 22. April 2018, 19:29:26 »

Das ist unwahrscheinlich, dass der DV nicht früher gemeldet oder sonstwie mal versucht hat, Verbindung aufzunehmen.
Normalerweise wird schon versucht mal anzurufen oder den Soldaten selber irgendwie zu erreichen, wenn der schon nur einen Tag fehlt.
Spätestens nach 3 Tagen macht man sich alleine schon so viele Sorgen, dass man das BV absetzt und die ganze Maschinerie in Gang gesetzt wird. Da ist die Wehrstraftat nur ein Aspekt von. Die Fürsorge spielt eine viel größere Sorge.

Vermutlich hat man dich schlichtweg nicht früher gefunden.
Autor: F_K
« am: 22. April 2018, 18:43:04 »

Der Soldat erhält keine Kopie der Feldjägermeldung.
Autor: Flexscan
« am: 22. April 2018, 18:28:22 »

Ich verstehe die ganze Frage nicht.
Man kann doch nicht allen Ernstes Schadenersatz fordern wenn mal selber über einen Monat der Truppe fernbleibt.
Wofür soll Schadenersatz gefordert werden?
Autor: Jens79
« am: 22. April 2018, 18:25:38 »

Um ehrlich zu sein doch das weis ich.

Ich war damals der sogenannte Soldat.

Tut mir leid, ich weis nicht wie anonym dieses Forum ist.
Aber ich habe nur gutes grade Gelsen.
Was brauchen sie für Informationen ich habe alles noch schwarz auf weiß.

MKG

Marco

Wenn Sie der Meinung sind dass man Ihnen Unrecht getan hat, nehmen Sie sich einen Anwalt und lassen das prüfen. Ich bezweifle das irgendjemand von uns hier was für Sie tun kann.
Autor: KlausP
« am: 22. April 2018, 18:20:46 »

Hab ich schon geahnt.

Nein, Sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Suppe haben Sie sich mit dem Begehen einer Wehrstraftat selbst eingebrockt. Sie hätten in den 35 Tagen jederzeit die Möglichkeit gehabt, sich mit Ihrer Einheit in Verbindung zu setzen oder Ihren Dienst wieder anzutreten.
Autor: Jens79
« am: 22. April 2018, 18:18:12 »

Es ist sehr schwierig sich als Außenstehender in solche Sachverhalte rein zu versetzen.
Sie selbst wissen doch nicht, was da genau gelaufen ist.

Eben. Und wer denkt, die Feldjäger könnten so ohne weiteres die Wohnung oder den Dachboden nach dem Soldaten durchsuchen liegt gewaltig daneben.

Nicht? Ich dachte immer die dürfen alles...  ;)
Autor: KlausP
« am: 22. April 2018, 18:13:51 »

Es ist sehr schwierig sich als Außenstehender in solche Sachverhalte rein zu versetzen.
Sie selbst wissen doch nicht, was da genau gelaufen ist.

Eben. Und wer denkt, die Feldjäger könnten so ohne weiteres die Wohnung oder den Dachboden nach dem Soldaten durchsuchen liegt gewaltig daneben.
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