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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 27. April 2017, 20:23:18 »

Das ist nur bei OffzTrD so, hier geht es ja um UmP.
Autor: benba
« am: 27. April 2017, 05:42:08 »

Ein Blick in die GAIP bzw. jetzt Handbuch.... kann allgemein nicht schaden. Bestimmte AVR benötigen zudem nur eine Beurteilung.
Autor: mailman02
« am: 26. April 2017, 15:18:50 »

Da ist man doch in der Regel (wenn Einstieg als SU (FA) ) Oberfeldwebel dritten bzw. vierten Dienstjahr wenn ich mich nicht vertan habe?
Autor: LwPersFw
« am: 26. April 2017, 14:40:59 »


Ist die erste Anlassbeurteilung auch eine planmäßige Beurteilung, sprich kann man nach beiden Anlassbeurteilungen einen BS-Antrag stellen


Für das aktuelle BS-Auswahlverfahren gilt:

Zwei planmäßige Beurteilungen als Uffz m.P. ( ZDv A-1340/50 Nr. 203a , 204a )

Damit zählen auch die Anlassbeurteilungen zu den geforderten planmäßigen Beurteilungen.


Dessen ungeachtet ... Anlassbeurteilungen sind keine eigenständige Beurteilungsart ... sie sind planmäßige Beurteilungen.

Beurteilungsarten sind:

(1) Planmäßige Beurteilungen
(2) Sonderbeurteilungen
(3) Laufbahnbeurteilungen
(4) Beurteilungen von Eignungsübenden sowie
(5) Beurteilungen von Reservistendienst Leistenden
Autor: Ralf
« am: 26. April 2017, 08:59:37 »

2 BU nicht 3!
Autor: Botman
« am: 26. April 2017, 07:58:28 »

Sorry dass ich diesen alten Thread nochmal rauskramen muss, aber so ganz klar ist es mir immer noch nicht, weil jeder auch irgendwie was anderes sagt.
Ist die erste Anlassbeurteilung auch eine planmäßige Beurteilung, sprich kann man nach beiden Anlassbeurteilungen einen BS-Antrag stellen, oder geht es erst nach der zweiten Anlassbeurteilung PLUS einer weiteren Turnusmäßigen Beurteilung?

Danke im Voraus
Autor: hubi
« am: 08. Mai 2015, 08:06:39 »

doch ja, aber ich wusste nicht, dass es erst diese Woche begonnen hat.  ;)
Autor: Ralf
« am: 08. Mai 2015, 05:55:00 »

Du meinst doch sicherlich nicht das Auswahlverfahren, das gerade diese Woche begonnen hat und sich bis Mitte Juli zieht?
Autor: hubi
« am: 08. Mai 2015, 01:13:08 »

gibt es denn schon Nachricht über  das diesjährige Auswahlverfahren zum BS?!
Autor: Ralf
« am: 24. April 2015, 22:51:22 »

Es war doch schon vorher der regelmäßige Vorlagetermin für Uffz m.P. der 30.09. in Jahren mit ungrader Ziffer.
Also wenn du zum 31.03.15 eine Anlass-BU bekommen hättest, wäre deine nächste am 30.09.2017 gewesen.
Nunmehr ist sie am 30.09.2016. Und nun nochmal: Wo ist da der Nachteil?
Autor: Roughnecks
« am: 24. April 2015, 22:45:55 »

Das man evtl ein Jahr später Antragsberechtigt ist?
Autor: Ralf
« am: 24. April 2015, 22:43:00 »

Wieso wird da ein Unterschied gemacht? Alle werden zum 30.09. des Folgejahres beurteilt.
Ich meine, man kann es mit dem "ich werde benachteiligt" auch übertreiben.
Wo ist denn da nun der Nachteil?
Autor: Roughnecks
« am: 24. April 2015, 22:40:15 »

Ob für mich persönlich daraus ein Problem entsteht muss ich prüfen. Aber an erster Stelle hat es mich erstmal einfach nur interessiert. Mich wundert es nur dass dann am Ende doch wieder ein Unterschied zwischen 31.03 und 30.09 gemacht wird und diese Regelung halt nur für die 30.09 gilt. Sprich die, die zum Beispiel in dem Jahr der ersten Anlassbeurteilung auf Lehrgang waren für mehrere Monate und sich deswegen der Beurteilungszeitraum verschoben hat, werden in meinen Augen benachteiligt.
Autor: Ralf
« am: 24. April 2015, 22:35:30 »

Normalerweise wird i.d.R. alle 2 Jahre beurteilt, wo ist denn da das Problem, wenn es nun 18 Monate sind?
Autor: KlausP
« am: 24. April 2015, 22:33:45 »

Genaus so verstehe ich das.
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