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Zusammenfassung

Autor: ReFü (Gast)
« am: 12. März 2024, 11:11:13 »

TG steht Ihnen zu. Ebenso eine Reisebeihilfe, da 14 Tage Anspruchszeitraum erfüllt sind.
Beantragt wird das ganze via Abrechnungsprogramm (sollte bekannt sein). Wie genau das funktioniert erklärt der Leitfaden im Intranet.
Autor: LwPersFw
« am: 04. März 2024, 12:03:23 »

"6 Zu § 5: Reisebeihilfen für Heimfahrten

6.1 Zu Absatz 1

601. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Reisebeihilfe besteht nunmehr für je 14 Tage des
Trennungsgeldanspruchs unabhängig vom Familienstand. Durch den Verweis auf § 8 BRKG entfallen
auch die bisherigen starren Anspruchszeiträume. Dem bzw. der Berechtigten wird so die Möglichkeit
eröffnet, Heimfahrten anzusparen.

Ein Anspruch auf eine Reisebeihilfe kann nur entstehen, wenn dem bzw. der Berechtigten im
Anspruchszeitraum für zumindest einen Tag Trennungsreise- bzw. Trennungstagegeld gezahlt wird.
Die angesparten Reisebeihilfen unterliegen keiner Verfristung, sie können während der gesamten
Dauer der Maßnahme in Anspruch genommen werden."


A-2212/1

Autor: Jan11
« am: 04. März 2024, 07:11:40 »

Hallo Kameraden!

Kurze Frage zum Thema Trennungsgeld.

Ich bin normalerweise nicht tg berechtigt da Wohnung leider nicht anerkannt am Anfang der Dienstzeit aus Unwissen. Nun bin ich 3 Wochen auf Lehrgang, (19.02-08.03) und wollte mal fragen was genau ich hierfür abrechnen kann?

Hinfahrt und Rückfahrt ist klar könnte ich auch auch eine Heimfahrt am Wochenende abrechnen?

Hab davon echt keine Ahnung und mein Rechnungsführer ist da leider nicht sehr kommunikativ

Vielen Dank und viele Grüße
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