Autor: justice005
« am: 06. Januar 2018, 09:44:05 »Es kommt auf die Gesamtdienstzeit an. Vorherige Dienstzeiten werden angerechnet.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Das liest sich irgendwie skeptisch was Du/Sie geschrieben hast/haben . "Der länger dienende wird halt AUCH entlassen, dies dauert aber länger"
... Auf welche Grundlage basiert das alles eigentlich ? ...
(5) Ein Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.
Grob gesagt:
bei einem OG im ersten oder zweiten Dienstjahr wird die Entlassung in der Regel innerhalb weniger Tage durchgeführt.
Bei UOP/UMP und Offizieren dauert es etwas länger.