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Zusammenfassung

Autor: Nighthawk
« am: 06. Mai 2006, 18:02:18 »

Kleiner Nachtrag: Ich war kein überdurchschnittlicher Bewerber bei der OPZ. Das Interview hat mich etwas reingerissen...
Studienempfehlung war auch nur eingeschränkt.

Also auch für normalsterbliche machbar! ;D
Autor: Nighthawk
« am: 06. Mai 2006, 17:59:18 »

Also bei mir lief das so, wie ihr alle drüber spekuliert.

Hab als Erstverwendung Heeresflieger angegeben und bei der Zweitverwendung Artillerietruppe.

Hab dann in der OPZ den Test bestanden und bin 3 Monate später nach Fürsty gefahren, um Phase II zu machen.
Da gehts dann erst du den motorisch-psychologischen Teil und dann zur medizinischen Untersuchung.
Der Augenarzt dort hat mich anschließend untauglich geschrieben.

Kurz vor dem 1.7 hab ich dann nen Beschied bekommen, ich könnte nicht eingeplant werden, ich würde aber für das nächste Jahr vorgemerkt.
Warum das nicht direkt geklappt hat, weiß ich auch nicht...

Dieses Jahr werd ich am 1.7 meine Kp verlassen und als Fernmelder in Munster anfangen...

Fazit: Ihr seht also, dass es auch klappt, wenn man in Fürsty nicht durchkommt. Das einzig blöde war nur das Jahr Leerlauf dazwischen.
Autor: cyntex
« am: 02. Mai 2006, 17:37:44 »

Und nehmen wir mal an, ein Bewerber ist überdurschnittlich gut, scheitert aber in Fürsty an irgendeinem banalen Grund, warum sollte die Bundeswehr dann kein Interesse daran haben, diesen überdurchschnittlichen Bewerber in seiner Zweitverwendung einzustellen?

genau so hatte ich auch argumentiert, aber sie schienen sich damit sehr sicher.. vllt war das früher so und die wusstens nur noch nicht besser (was ich bezweifeln möchte).. echt dreck, zumal die heeresflieger ja gefragt sind zur zeit..  :-[
Autor: Chalyps
« am: 30. April 2006, 16:42:07 »

Zitat
ich fands nur fies und wär sehr enttäuscht wenn die uns das nur zum spaß erzählt haben.

Wie du schon sagtest, wäre unlogisch, wenn die das nur aus Spaß erzählt hätten.
Dennoch ist ja bei Bestehen der OPZ eine Offiziertauglichkeit vorhanden. Und nehmen wir mal an, ein Bewerber ist überdurschnittlich gut, scheitert aber in Fürsty an irgendeinem banalen Grund, warum sollte die Bundeswehr dann kein Interesse daran haben, diesen überdurchschnittlichen Bewerber in seiner Zweitverwendung einzustellen?

Mmh, dumme Sache. Naja, vielleicht gibts ja Jemanden hier, der sich mit der Situation auskennt. Vermutungen helfen uns ja auch nicht weiter  :-\
Autor: cyntex
« am: 30. April 2006, 13:11:54 »

Zitat
uns hat man gesagt, wenn man fürsti nicht besteht hat man auch die OPZ verspielt ?! darum ham sich viele wunschtraum-piloten in meinem opz-durchlauf von dem fliegertest-versuch abgewandt... ich hätte den sonst auch gemacht
Wäre doch unlogisch. Nach Fürsty geht man nur, wenn man die OPZ erfolgreich bestanden hat. Das heißt, die Offiziertauglichkeit, die ja eine generelle, nicht zum Beispiel aufs Fliegen bezogene Tauglichkeit ist, ist vorhanden und gilt zwei Jahre.
Gibt doch genug Leute, die als Erstwunsch Flieger haben, in Fürsty aber scheitern und dann halt ihre Zweitverwendung anstreben.

kann sein dass es die gibt, ich hab noch nichts von gehört. uns hat man gesagt man kommt nach fürsty wenn man die opz besteht, is dann dort um sehen zu lassen ob man auch wirklich so sehr fliegen will wie man behauptet und wenn nicht wollen die niemanden als offizier der nur seine zweitverwendung vor sich herträgt. so unlogisch kommt mir das auch nicht mal vor, ich fands nur fies und wär sehr enttäuscht wenn die uns das nur zum spaß erzählt haben.
Autor: Chalyps
« am: 30. April 2006, 09:26:03 »

Zitat
uns hat man gesagt, wenn man fürsti nicht besteht hat man auch die OPZ verspielt ?! darum ham sich viele wunschtraum-piloten in meinem opz-durchlauf von dem fliegertest-versuch abgewandt... ich hätte den sonst auch gemacht
Wäre doch unlogisch. Nach Fürsty geht man nur, wenn man die OPZ erfolgreich bestanden hat. Das heißt, die Offiziertauglichkeit, die ja eine generelle, nicht zum Beispiel aufs Fliegen bezogene Tauglichkeit ist, ist vorhanden und gilt zwei Jahre.
Gibt doch genug Leute, die als Erstwunsch Flieger haben, in Fürsty aber scheitern und dann halt ihre Zweitverwendung anstreben.
Autor: cyntex
« am: 29. April 2006, 18:16:27 »

Bin mir ziemlich sicher, dass das nicht so ist... Du hast ja auch schon Studieneignung und so...

Naja ich konnt es leider auch nicht machen

wurde uns von unseren betreuungsoffizieren 100%ig *so* gesagt.  ???  :-\  :(  >:(
Autor: Janxmaster1
« am: 29. April 2006, 18:10:23 »

Bin mir ziemlich sicher, dass das nicht so ist... Du hast ja auch schon Studieneignung und so...

Naja ich konnt es leider auch nicht machen
Autor: cyntex
« am: 29. April 2006, 07:37:30 »

2.kp
udn ich hab aber noch fürsti phase 2 vor mir, sonst bin ich halt nur fernmelder...

gibts eigentlich ne möglichkeit umgeplant zuwe rden sofern man den fliegertest nicht besteht, weil 100€ für einmal hin und zurück am we is doch ein wenig happig, wenn ich für die bahn arbeiten wollte wäre ich schaffner geworden *g* ;D

... uns hat man gesagt, wenn man fürsti nicht besteht hat man auch die OPZ verspielt ?! darum ham sich viele wunschtraum-piloten in meinem opz-durchlauf von dem fliegertest-versuch abgewandt... ich hätte den sonst auch gemacht
Autor: praktikant
« am: 23. April 2006, 19:51:29 »

2.kp
udn ich hab aber noch fürsti phase 2 vor mir, sonst bin ich halt nur fernmelder...

gibts eigentlich ne möglichkeit umgeplant zuwe rden sofern man den fliegertest nicht besteht, weil 100€ für einmal hin und zurück am we is doch ein wenig happig, wenn ich für die bahn arbeiten wollte wäre ich schaffner geworden *g* ;D
Autor: Janxmaster1
« am: 15. April 2006, 14:09:01 »

Hi noch irgendwer, der zu uns in schöne Munster in die Schule kommt?
Autor: cyntex
« am: 20. März 2006, 07:34:38 »

Da rakart ja nur die Hälfte gepostet hat, schaut in meinem Thread vorbei, hab die restlichen Artikelbestandteile reingesetzt.

Beste Grüße
Erik
Autor: Janxmaster1
« am: 05. März 2006, 12:11:34 »

Ja mich würde auch nochmal der Artikel direkt zu Munster interessieren...
Autor: Nighty01
« am: 04. März 2006, 19:03:21 »

Ich fänds auch quatsch, wenn ich die AGA noch mal machen müsste. Ich bilde im Moment nach der neusten ANTRA Rekruten aus. Über EAKK etc können die mir glaub ich nicht viel neues erzählen...
Und ich weiß, was man als Ausbilder darf und was nicht!  ;D


@ rakart
dann hättest du auch direkt den Artikel über Munster mit posten können. Wenn du eh am WE in der Kaserne bist, wärs kein Problem den auch eben reinzustellen.

Autor: Sunrise
« am: 04. März 2006, 16:15:54 »

Du wirst höchstwahrscheinlich genau wie alle anderen an einem der drei zentralen Ausbildungsstätten landen, da die ersten 6 Monate ja ein kompletter Lehrgang sind, in dem die Inhalte der AGA auch vorkommen.
Dass du deinen Einberufungsbescheid noch nicht hast, kann daran liegen,dass du vielleicht auch kein Widerrufsrecht hast?
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