Autor: Andi
« am: 04. Oktober 2017, 12:15:06 »Sie ist Abgeordnete des Deutschen Bundestages, was ist irregulär daran, wenn sich ein Bürger schriftlich an eine Abgeordnete wenden möchte?
Offensichtlich die Tatsache, dass man sich an Sie in Ihrer Funktion als Ministerin wenden möchte.
Ich vermute die Unterschiede in den Ämtern sind bekannt? Und wenn man sich an sie in Ihrer Funktion als Abgeordnete wenden will wäre das wohl nur sinnvoll, wenn man auch aus ihrem Wahlkreis kommt, ansonsten ist das Petitionsrecht von Soldaten gegenüber dem Deutschen Bundestag eingeschränkt. Soldaten dürfen nur Einzelpetitionen einreichen und der Ansprechpartner ist dann in Fällen die den Geschäftsbereich des BMVg betreffen der Wehrbeauftragte.
Ansonsten ist die Eingangsfrage schon als etwas skurril zu bezeichnen, denn die Adresse des BMVg herauszufinden sollte nun wirklich niemanden überfordern.
Gruß Andi