Autor: Gast7690
« am: 08. November 2018, 00:18:39 »Ob du für eine Stelle geeignet bist prüft der Arbeitgeber (hoffentlich) immer vorher, egal ob Beamter oder Angestellter.
Wenn du verbeamtet bist, hast du eigentlich keine Nachteile zu erwarten. Wenn ein neuer Dienstherr dich übernehmen möchte, gehört es eigentlich zum guten Ton innerhalb der Behörden dich zu versetzen. Das heißt du nimmst deine Erfahrungs- und Gehaltsstufen einfach mit ohne jemals das Risiko zu haben arbeitslos zu sein. Der Bund zäahlt allerdings oftmals besser als Länder und Kommunen.
Im Vergleich dazu musst du als Angestellter deine Stelle erstmal kündigen um den Arbeitgeber zu wechseln und hast beim neuen Arbeitgeber auch wieder Probezeit und ggf. eine andere (schlechtere) Erfahrungsstufe.
Außerdem ist das Einkommen als Beamter im allgemeinen besser, insb wenn Familienzuschläge hinzukommen.
P.S. Bei Polizisten und der Feuerwehr gab es da wohl zuletzt ein paar Probleme mit Versetzungswünschen, im Verwaltungsdienst habe ich das noch nicht gehört.
Wenn du verbeamtet bist, hast du eigentlich keine Nachteile zu erwarten. Wenn ein neuer Dienstherr dich übernehmen möchte, gehört es eigentlich zum guten Ton innerhalb der Behörden dich zu versetzen. Das heißt du nimmst deine Erfahrungs- und Gehaltsstufen einfach mit ohne jemals das Risiko zu haben arbeitslos zu sein. Der Bund zäahlt allerdings oftmals besser als Länder und Kommunen.
Im Vergleich dazu musst du als Angestellter deine Stelle erstmal kündigen um den Arbeitgeber zu wechseln und hast beim neuen Arbeitgeber auch wieder Probezeit und ggf. eine andere (schlechtere) Erfahrungsstufe.
Außerdem ist das Einkommen als Beamter im allgemeinen besser, insb wenn Familienzuschläge hinzukommen.
P.S. Bei Polizisten und der Feuerwehr gab es da wohl zuletzt ein paar Probleme mit Versetzungswünschen, im Verwaltungsdienst habe ich das noch nicht gehört.