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  • 08. Mai 2024, 21:43:39
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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 21:28:11 
Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von OberstabsSteiger
 Die Steigerung finanzieller Anreize für den Wehrübenden kann nicht die Lösung sein. Im Regelfall wird von der USG ja der Verdienstausfall der "Fachkräfte" gewährt.

Ein Problem stellt sicherlich die gelebte Praxis zwecks Freistellung vom Arbeitgeber dar. Ich gebe den Forderungen einiger Kameraden zur verpflichtenenden Durchführung von Wehrübungen jedoch zu bedenken, dass die privaten Belange auch ganz schnell hintenan gestellt werden müssen.   
Und Ruck-Zuck wird das Beorderungsverhältnis beendet, die Wehrdienstunfähigkeit angestrebt etc.

Für die breite Masse von Reservisten sollten regelmäßige, kurze Übungen ohne Belastung für Beruf und Familie das Ziel sein. 

Prinzipiell stimme ich jedoch zu, dass die derzeitige Reserve mangels Masse und Fokussierung auf Dauer-RDL, ihren eigentlichen Zweck verfehlt.

 2 
 am: Heute um 20:15:08 
Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Zumindest bei uns im Hause ist es ein Antragsdelikt, dass ein ENBS ausgesetzt wird.

Das hat auf die nächste Einplanung jedoch keinen Einfluss (bei mir z.B. wegen Covid-19 soweit nach hinten gerutscht, dass ich Ausplanung beantragt habe, da in keinem zeitlichen Zusammenhang zu meiner besonderen Auslandsverwendung mehr).

Ohne den Disziplinarvorgesetzten läuft da jedoch gar nichts.

 3 
 am: Heute um 20:03:37 
Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von MikeEchoGolf
§ 63b Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft beachten


 4 
 am: Heute um 19:04:36 
Begonnen von Samus - Letzter Beitrag von LwPersFw
In Ihrem Fall ist der westliche Faktor die Hochzeit.

Bei Verheirateten wird das Vorhandensein eines Hausstandes ab dem Tag der Hochzeit als gegeben angesehen.

Dieses Datum pflegt Ihr PersBearb auch in das entsprechende Datenfeld ein.

Deshalb ja auch Meldung mit Eheurkunde über Ihren PersBearb an das BAPersBw... mit der Bitte die Versetzungsverfügung entsprechend anzupassen.


 5 
 am: Heute um 18:02:31 
Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von PzPiKp360
Der maximale Tagessatz USG ist doch hoch genug, oder?

 6 
 am: Heute um 17:20:27 
Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von dunstig
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67731.msg749737.html#msg749737


Vielleicht sollte man sich neben der regelmäßigen Erhöhung der Mindestleistung auch mal überlegen, wie man es schafft, attraktiver zu werden für Fachkräfte, die in sehr guten Arbeitsverhältnissen stehen. Sowohl was das finanzielle angeht als auch die bürokratischen Hürden zu mindern sowie Anreize, dass man seinem eigentlichen Job ein paar Wochen fernbleibt, um dem eigentlichen Gedanken einer Wehrübung nachzukommen. Nämlich das regelmäßige inübunghalten einer breiten Masse. Stattdessen erhöht man lieber die Dauer von 10 auf 12 Monate sowie die Mindestleistung, dass die die eh keine Anreize mehr brauchen bzw. in keinen konkurrierenden Arbeitsverhältnissen stehen, noch länger üben können.


EDIT: Als eigenes Thema eröffnet...

 7 
 am: Heute um 15:48:37 
Begonnen von Samus - Letzter Beitrag von Samus
Vielen Dank für die schnelle Antwort,

dann werde ich das umgehend machen.

maßgeblich für die UKV-Entscheidung ist also der Dienstantritt und nicht die Kenntnis über die Verfügung?

 8 
 am: Heute um 15:39:10 
Begonnen von Samus - Letzter Beitrag von LwPersFw
SIE müssen dann sofort nach der Heirat dies dem BAPersBw...über Ihren Pers...anzeigen UND um Änderung der UKV-Entscheidung auf der Versetzungsverfügung bitten, da Sie vor Dienstantritt nunmehr verheiratet sind.

Denn solange Sie den Dienstantritt nicht vollzogen haben, kann der PersFhr dies "einfach" tun.


 9 
 am: Heute um 15:24:03 
Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von SolSim
Don‘t feet the 🧌

Passt in die Reihe der frei erfundenen Storys.

 10 
 am: Heute um 14:48:05 
Begonnen von Samus - Letzter Beitrag von Samus
Guten Tag,

ich habe vor die nächsten Wochen zu heiraten. Mit der Eheschließung wäre meine Wohnung sofort Berücksichtungsfähig (nach GAIP 36-03-00). Nun habe ich heute meine Versetzungsverfügung bekommen, auf dieser steht natürlich "Ledig- eine anerkannte Wohnung liegt nicht vor". Versetzt werde ich erst in ca. 3 Monaten, ist es nun noch möglich Trennungsgeld am neuen Dienstort zu bekommen (unter Voraussetzung der Eheschließung) oder da ich schon Kenntnis von der Verfügung und dem neuen Standort habe ist es nun nicht mehr möglich.

Liebe Grüße
 

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