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Zusammenfassung

Autor: Cally
« am: 30. Dezember 2014, 10:28:20 »

ELStAM ist ja auch noch nicht seit Ewigkeiten verpflichtend. Bis Ende letzten Jahres haben wir auch noch alles über die alten Lohnsteuerkarten geregelt.
Autor: BulleMölders
« am: 30. Dezember 2014, 07:35:27 »

Schreibe ich eigentlich Chinesisch?

Die ID in Kombination mit Name und Geburtsdatum reicht aus um die entsprechenden Daten aus der ELStAM abzufragen. Der Arbeitgeber darf sowieso nur die Abgefragten Daten der Gehaltsabrechnung zu grunde legen, da nur diese Aktuell sind.
Die Daten die in so einem Ausdruck stehen, könnten ja schon längst überhohlt sein.

Ob sich der jeweilige Arbeitgeber mit nem Zettel und der ID zufrieden gibt, das liegt halt am Arbeitgeber.
Ich habe es schon erlebt, dass Steuerpflichtige zum fünften mal bei uns saßen und einen Ausdruck haben wollten weil ihr Arbeitgeber nur das Akzeptieren wollte. Da es bei uns aber die Dienstliche Anweisung gibt, nur noch dann Ausdrucke zu erstellen, wenn der Arbeitgeber ein genehmigter Härtefallantrag zur nichtteilnahme am ELStAM-Verfahren vorliegt. Ich kenne bei uns bisher drei genehmigte Anträge.
Ergo kein Ausdruck und ein Anruf beim Arbeitgeber und ihn mit nachdruck auf die Gesetzeslage aufmerksam gemacht.

So etwas sollte allerdings bei einem öffentlichen Arbeitgeber wie der Bundeswehr im Jahr 2015 nicht mehr passier.
Alerdings wenn ich hier dann lese, das noch Merkblätter verschickt werden in denen was von Lohnsteuerkarte steht, dann wage ich mal zu bezweifen ob nun wirglich jeder Spieß, Refü oder Perser das mitbekommen hat.
Autor: Jannes94
« am: 29. Dezember 2014, 19:58:43 »

Also bräuchte ich quasi keinen elektronischen Auszug?
Denn durch die Identifikationsnummer würden sie ja quasi das gleiche in Erfahrung bringen?!
Autor: BulleMölders
« am: 29. Dezember 2014, 19:24:52 »

Zur Abholung der ELStAM Daten reicht diese aus.
Autor: Jannes94
« am: 29. Dezember 2014, 17:28:22 »

Hab da auch nochmal eine frage, würde die Identifikationsnummer auch reichen?
Lg
Autor: Florian45
« am: 07. Dezember 2014, 18:42:47 »

Ich dank euch, und ich hab mir die ganze zeit ein kopf gemacht was ich jetzt sun sollte :)!
Autor: BulleMölders
« am: 07. Dezember 2014, 18:09:25 »

Den elektronischen Ausdruck vorlegen, die Besoldungsstelle bezieht ihre Daten sowieso elektronisch.
Ich kann aber auch nicht verstehen, dass es innerhalb von vier Jahren nicht geschafft wurde die Infoblätter zu aktualisieren.
Oder wurden diese Infoblätter in Millionenauflage gedruckt und müssen aufgebraucht werden?
Autor: KlausP
« am: 07. Dezember 2014, 18:06:17 »

Zitat
ich habe nur noch diesen elektronischen auszug da

Dann nehmen Sie eben den.
Autor: Florian45
« am: 07. Dezember 2014, 17:59:45 »

Hallo da ich am 5.1.15 meine AGA anfange habe ich ein blatt voller infomation erhalten,
ich solle eine lohnsteuerkarte mitbring nunja wie soll ich das den anstellen wenn es die seit 2010 nicht mehr gibt ?
ich habe nur noch diesen elektronischen auszug da
kann mir wer helfen und sagen was ich jetzt tun kann ?
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