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Zusammenfassung

Autor: Tannenbaum
« am: 30. Dezember 2019, 20:41:36 »

Nachtrag, neue Info:

Da ich Lehrgang ansonsten bestanden habe, darf ich in meiner neuen Stammeinheit nachschießen,
also Lehrgang verschiebt sich nicht.
Autor: Tannenbaum
« am: 18. Dezember 2019, 07:46:52 »

Danke :)
Autor: Proteus
« am: 16. Dezember 2019, 07:09:31 »

Fragen Sie Ihre derzeitigen Vorgesetzten nach den aktuellen Anforderungen für den Feldwebellehrgang. Dort steht beschrieben, welche Voraussetzungen der Soldat für den Lehrgang benötigt.
Autor: funker07
« am: 16. Dezember 2019, 01:33:55 »

Dem fehlt also IGF?
Zu IGF gehört eine Wertungsübung, welche zu nSAK gehört, aber nicht die hier angesprochene Übung. Für Feldwebel ist auch in der Regel das G36 die entscheidende Waffe.
Die P8-NB I-3 ist unter anderem Vorraussetzung, um spätere Übungen zu schießen. Demnach kann die Übung tatsächlich nötig für den Lehrgang sein und wird auf dem Folgelehrgang ggf auch nicht erneut geschossen.

Dem fehlt also IGF? Aus meiner Beobachtung bisher spielt das bei Laufbahnlehrgängen usw keine Rolle, weil dem Soldaten ja wegen so was keine Laufbahnnachteile entstehen dürfen (traurig aber wahr).
Blödsinn, an der Regelung ist nichts traurig.
Dem Soldaten ist oft gar nicht vorzuwerfen, wenn keine IGF-Leistungen abgelegt wurden.
Wenn ich sehe, welchen Stress wir bei den frischen Feldwebeln haben, die IGF-Leistungen zu ermöglichen, ist es sicher nicht dem Soldaten zuzurechnen, wenn das mal nicht funktioniert.
Wir haben Soldaten, die 8 Monate am Stück auf wechselnden Lehrgängen (teilweise ohne einen Tag dazwischen) sind und bei denen keine IGF-Leistungen (vor allem nicht SAN und Schießen) möglich sind.
Den letzten konnten wir noch zum externen Betriebsarzt zur G20 schicken (also kein Sammeltermin), dann zu einem Schießen bei einem externen Verband und in der Folgewoche noch nen DSA-Prüfer fürs Sportabzeichen organisieren (auch in manchen Einheiten kaum vorhanden).
Autor: Tannenbaum
« am: 15. Dezember 2019, 20:06:52 »

Danke für die Antworten  :)
Autor: F_K
« am: 15. Dezember 2019, 17:10:02 »

Also Ratschlag: der Einheit / dem DV melden - dann müssen diese handeln.
Autor: ulli76
« am: 15. Dezember 2019, 17:04:19 »

Sanitätsdienst ist eh anders. Ob man jetzt eine Krankenschwester wegen einer fehlenden Schießübung ablöst, wage ich mal zu bezweifeln.
Autor: F_K
« am: 15. Dezember 2019, 16:58:45 »

Nicht nur IGF - vermutlich eine Lehrgangsvoraussetzung - ich kann allerdings nicht abschätzen ob die Ausbildungseinrichtung deshalb ablöst oder die Vorgabe ignoriert.
Autor: Eisensoldat
« am: 15. Dezember 2019, 15:40:41 »

Dem fehlt also IGF? Aus meiner Beobachtung bisher spielt das bei Laufbahnlehrgängen usw keine Rolle, weil dem Soldaten ja wegen so was keine Laufbahnnachteile entstehen dürfen (traurig aber wahr). Bei ELUSA/ELSA kanns mal Ärger geben, hab ich schon gesehen wie Leute heimgeschickt wurden.
Autor: F_K
« am: 15. Dezember 2019, 15:17:50 »

@ Eisensoldat:

P8 NeuSAK NB1 wird Lehrgangsvoraussetzung sein - dem Fragenden fehlt diese Qualifikation.
Autor: Eisensoldat
« am: 15. Dezember 2019, 14:44:51 »

@Tannenbaum: warum sollte sich der Lehrgang verschieben? Ist das ein Lehrgang für Schießlehrer? Wenn ein Temin während des LG stattfindet, können Sie sicher nochmal schießen. wenn nicht dann halt wenn sie wieder zurückkommen.
Autor: Tannenbaum
« am: 14. Dezember 2019, 20:26:03 »

Danke Ulli für die Tipps. Ja, verkrampft war ich auch.

Kann jemand was zu meiner Frage sagen?
Autor: LwLauch
« am: 14. Dezember 2019, 17:19:03 »

Gefühlt 60% der Soldaten laufen mit Mechanix-Handschuhen rum. Zum Arbeiten und Schießen super, für den Gefechtsdienst halbwegs okay.
Ich benutze sie ausschließlich zum Schießen, Gefechtsdienst haben wir an der Uni eher weniger. ;)

Es ist übrigens nicht sinnvoll, dauerhaft ohne Handschuhe zu schießen. Im Einsatz (natürlich je nach Auftrag und Gefährdungslage) fährt man MIT Handschuhen raus.
Ich habe das auch nur erwähnt, weil ich damit für mich festgestellt habe, dass es nicht nur an mir liegt, sondern auch an den Handschuhen. Mit den Mechanix M-Pact fahre ich jetzt ganz gut. Natürlich schießt man mit Handschuhen.
Autor: ulli76
« am: 14. Dezember 2019, 16:27:00 »

Das Problem an privaten Handschuhen sind die Eigenschaften, wenn es heiss wird. Nicht jeder möchte nach einer Explosion oder einem Brand dauerhaft mit seinen eingebrannten Handschuhen rumlaufen.
Es ist übrigens nicht sinnvoll, dauerhaft ohne Handschuhe zu schießen. Im Einsatz (natürlich je nach Auftrag und Gefährdungslage) fährt man MIT Handschuhen raus.
Autor: funker07
« am: 14. Dezember 2019, 16:05:51 »

Sagt der Lehrgangskatalog etwas zu den Vorraussetzungen für den Lehrgang?
Unsere Heeresuniformträger haben diverse Abholpunkte zu erreichen, bei den Luftwaffenuniformträgern war fast nix nötig.
Wie es bei dir (Zentraler Sanitätsdienst?) ist, kann ich dir so direkt nicht sagen.


Ich hatte das gleiche Problem wie die TE in der GA, ohne Handschuhe ging es zwar, durfte ich aber nicht. Ich habe für mich als Lösung privat beschaffte Schießhandschuhe gefunden.
Mit den aktuellen dienstlichen Handschuhen haben so einige ihre Probleme. Einige entfernen das dünne Innenfutter, was natürlich nicht zulässig ist.
Gefühlt 60% der Soldaten laufen mit Mechanix-Handschuhen rum. Zum Arbeiten und Schießen super, für den Gefechtsdienst halbwegs okay. Ich hab meine mal für nen 10er bekommen und bin seit Jahren gut zufrieden damit.
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