Autor: LwPersFw
« am: 06. März 2022, 07:48:42 »
Anerkannte Wohnung liegt noch nicht vor, reiche ich aber bald ein.
Das ist nicht erforderlich!
Die aktuell im Datenbestand erfasste Hauptwohnung gilt ab dem Tag der Hochzeit als berücksichtigungsfähig.
Der Pers muss beim Erfassen der Hochzeit nur daran denken dies zu tun und im Bereich "Anschrift" in einem Feld ein Häkchen zu setzen und das Datum einzutragen.
Fragen Sie sicherheitshalber nach...
Solange Sie verheiratet sind, ist jede Wohnung/Haus in die Sie einmal ziehen werden automatisch berücksichtigungsfähig.