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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 17. August 2017, 21:18:19 »

Ja - und?

Ich war auch nie auf einer Berufsschule ... Und Bäume sind öfter mal grün.
Autor: Chakou
« am: 17. August 2017, 19:25:04 »

Ich wollte nur sagen das man nicht immer zur Berufsschule geht über den Bfd. Sprich beim Chemielaboranten ist das der Fall. Weil die werden im bbz Chemie Berlin ausgebildet ohne Berufsschule nur Prüfungszeugnis wo drauf steht....gesamtpunktzahl und Zwischenprüfung schriftlich und praktisch.
Autor: F_K
« am: 17. August 2017, 15:25:02 »

@ Chakou:

Was willst Du uns damit sagen?

Wer "später" einen Berufsabschluss durch Ausbildung / Prüfung erwirbt, hat in aller Regel schon die Schulpflicht erfüllt und muss deshalb nicht zur Berufsschule gehen.

Deshalb ist es durchaus möglich, einen Berufsabschluss zu haben, obwohl man keinen Schulabschluss hat.

Dies hat dann aber Auswirkungen auf mögliche Laufbahnen bei der Bundeswehr, weil dort ggf. Schul- und Berufsabschluss gefordert sind.

Ratschläge / Lösungen dazu haben Ralf und LwPersFw aufgezeigt.
Autor: Chakou
« am: 17. August 2017, 15:13:19 »

Er hat doch über den Bfd den Beruf gelernt, wenn ich das richtig lese.Ich habe damals über den Bfd auch einen Beruf gelernt und ich war nie in der Berufsschule. Ich wurde nur für die zwischen- und Endprüfung ausgebildet. Unterricht und Praxis war alles an einem Ort . Ich weiß es nicht ob es bei ihm auch so war. Ich habe ein Schulabschluss und den Beruf und werde zum 1.11 FeldwFeldwebelanwärter. Werde mit höheren Dienstgrad sogar eingestellt.
Autor: BSG1966
« am: 17. August 2017, 11:01:39 »

...und es sei auch hier das Gespräch mit dem Karrierecenter empfohlen.
Autor: LwPersFw
« am: 16. August 2017, 10:14:09 »

Als Mannschaften kannst du ohne weiteres wieder einsteigen. Es wäre von dir aus zu prüfen, ob dein Berufsabschluss auch eine Schulbildung mitbringt. Wäre das nicht so, bliebe nur die Msch-Lfb.

Wenn dem so ist, steht dies i.d.R. auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule.

Ansonsten >>
Antrag auf Überprüfung beim Kultusministerium des Bundeslandes stellen, in dem die Lehre absolviert wurde,
ob dieser Abschluss auch einem Schulabschluss der Bildungsgänge Hauptschule, oder Realschule gleichgestellt ist.


http://www.schulsystem.info/schulabschluesse.html
Autor: KlausP
« am: 16. August 2017, 08:39:57 »

Die Einstellungsvoraussetzungen finden Sie in der Soldatenlaufbahnverordnung, die für Unteroffiziere im Fachdienst im Paragraphen 11 und die für Feldwebel im Paragraphen 15.
Autor: Ralf
« am: 16. August 2017, 05:48:45 »

Als Mannschaften kannst du ohne weiteres wieder einsteigen. Es wäre von dir aus zu prüfen, ob dein Berufsabschluss auch eine Schulbildung mitbringt. Wäre das nicht so, bliebe nur die Msch-Lfb.
Autor: OSG d.R.
« am: 16. August 2017, 04:43:34 »

Guten Tag Kameraden  ;D

Meine Frage an euch S1'er oder generell aktive Soldaten.

Kann man(n) ohne Schulabschluss aaaaaaber mit Berufsabschluss (Bürokaufmann BFD) zur Bundeswehr?!

Habe in meiner Dienstzeit ( SaZ 8) eine Ausbildung zum Bürokaufmann über den BFD absolviert und möchte nach längerer Pause (sehr lange Pause) wieder zur Bundeswehr. Funktioniert das oder eher schlechte Idee?! Viele sagen ja, aber wiederum auch nein... Andere sagen, dass "nur" ein Berufsabschluss ohne Schulabschluss ausreicht, um als Wiedereinsteller in die Laufbahn der Feldwebel zu kommen...
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