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Zusammenfassung

Autor: justice005
« am: 31. Oktober 2011, 06:50:00 »

Tja, das mag wohl mittlerweile so sein. Bei mir war es damals kein Problem, aber das ist auch schon 12 jahre her... ;-)

Autor: Horrido
« am: 30. Oktober 2011, 18:35:07 »

Bei mir wurde eine vierwöchige Wehrübung im August diesen Jahres auf einer OffzSchüler- Stelle in einem Wehrbereichskommando in der Abteilung G1 Innere Führung nicht als Praktikum im Sinne der JAPO Bayern anerkannt. Auch wenn es dem Ltd. Rechtsberater SKUKdo leid tat, konnte er nichts anderes machen, da eine entsprechende Erlasslage bestehen würde. Mir wurde aber angeboten ein Praktikum dort in Zivil zu machen. Er sagte wortwörtlich: "Sie können gerne ein Praktikum machen, aber halt nicht während einer WÜ und nicht in Uniform". Grund dafür ist die Trennung von Streitkräften und Verwaltung.
Autor: justice005
« am: 29. Oktober 2011, 12:19:57 »

Zitat
Die Rechtsberater/ WDA sind die Ansprechpartner oder zentral BMVg R I 5.

Das ist richtig, allerdings dürfte es für ein studienbegleitendes Praktikum nicht notwendig sein, R I 5 damit zu belasten. Schreiben Sie einen Brief an den Leitenden Rechtsberater ein Kommandobehörde in Ihrer Nähe. Es gibt in NRW und an der "Rheinschiene" derzeit noch etliche Kommandobehörden, beispielsweise das SkuKdo, das Rechtsberaterzentrum der Luftwaffe in Köln, das Heeresführungs- und das Sanitätsführungskommando in Koblenz. Was es sonst noch so in NRW gibt, bin ich mir im Moment nicht sicher.

Ich habe damals auch ein studienbegleitendes Praktikum bei der Bundeswehr gemacht, und zwar als Wehrübung. Das war praktisch, denn es wurde einerseits als Praktikum anerkannt und andererseits als Wehrübung bezahlt.  ;) Ob das heute auch noch geht, weiß ich aber nicht.

Autor: ulli76
« am: 29. Oktober 2011, 11:09:19 »

Um da arbeiten zu dürfen, muss man aber Pilotscharfschützenfallschirmjägergeheimagent sein (oder so ähnlich)
Autor: wolverine
« am: 29. Oktober 2011, 11:06:29 »

Jugde Advocat General - die amerikanische Militärgerichtsbarkeit.
Autor: Jales
« am: 29. Oktober 2011, 02:04:09 »

:D na ja, dann hoffe ich mal wohlwollend, dass er das auch meint... ;D

Wüsste nicht, was ich sonst mit "JAG" gemeint haben könnte - aber habe natürlich nichts dagegen zu hören, was diese Abkürzung sonst noch so verbirgt (wär ja auch langweilig, immer nur Wikipedia zu benutzen) ;)
Autor: wolverine
« am: 17. Oktober 2011, 19:38:11 »

Ich war jedenfalls nicht auf Flugzeugträgern und F18-Pilot....
Autor: Andi
« am: 17. Oktober 2011, 19:22:10 »

:D na ja, dann hoffe ich mal wohlwollend, dass er das auch meint... ;D
Autor: wolverine
« am: 17. Oktober 2011, 17:52:17 »

Äh, JAG ist das JuristenAusbildungsGesetz ;)
Autor: Andi
« am: 17. Oktober 2011, 16:36:04 »

Vielleicht weiß ja hier jemand, ob ein Praktikum im Sinne des JAG möglich ist

Da solltest du bei der US-Navy anfragen, in den deutschen Streitkräften gibt es keine solche Behörde oder auch nur ein annäherndes Äquivalent, da Strafrecht in Deutschland ein Ding der Staatsanwaltschaften und ordentlichen Gerichte ist.

Gruß Andi
Autor: wolverine
« am: 17. Oktober 2011, 12:57:53 »

Die Rechtsberater/ WDA sind die Ansprechpartner oder zentral BMVg R I 5.
Autor: Jales
« am: 17. Oktober 2011, 12:13:13 »

Hallo,

im Rahmen meines Jurastudiums in NRW ist es Pflicht zwei Praktika zu absolvieren, von denen eines ein Verwaltungspraktikum sein muss. Nun spiele ich mit dem Gedanken dieses Verwaltungspraktikum bei einer Dienststelle der Bundeswehr zu absolvieren. So könnte ich nach meinem Wehrdienst mir die Bundeswehr auch nochmal aus der Perspektive eines Zivilisten angucken.

Auf den Seiten des BMVg habe ich nun zwar einzelne Hinweise darauf gefunden, dass Praktika grundsätzlich möglich sind, doch bezogen sich diese Aussagen auf VWL studenten.

Vielleicht weiß ja hier jemand, ob ein Praktikum im Sinne des JAG möglich ist und wohin man seine Bewerbung zu richten hat. Direkt an die mögliche Behörde/Dienststelle oder ob die irgendwo zentral entgegengenommen werden.

Vielen Dank schonmal im Voraus für die Antworten.
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