Autor: Ralf
« am: 28. April 2017, 09:33:07 »Es gibt ja Beförderungsschwelle, die es zu erreichen gilt. Bspw. geregelt in der Bereichsvorschrift C1-1340/0-2002 "Zulassung, Ausbildung und Beförderung von Anwärterinnen und Anwärtern des fliegerischen Dienstes der Luftwaffe in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes".
Eine automatische Beförderung nach 3 Jahren ist nicht vorgesehen.
Eine automatische Beförderung nach 3 Jahren ist nicht vorgesehen.