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Autor: Andi8111
« am: 17. Februar 2018, 10:17:24 »

Ja. Sie dazu auch die Trennungsgeldverordnung.
Autor: Tom47
« am: 17. Februar 2018, 10:03:15 »

...alles klar, ist ja nur das Problem, das unser Refü zur Zeit nicht da ist, deshalb hatte ich hier gefragt. Die Unterlagen hatte ich schon abgegeben und er sie wohl auch schon bearbeitet. Ich wusste jetzt eben nur nicht, ob das automatisch seinen Gang geht oder ob ich das mit den Trg Antrag monatlich einreichen muss. ;)
Autor: Al Terego
« am: 17. Februar 2018, 09:51:50 »

Hab ich doch geschrieben, mit der für Dich zuständigen Stelle Verbindung aufnehmen, dann wird die Miete sozusagen als Abschlag regelmäßig auf Dein Konto überwiesen.
Autor: Tom47
« am: 17. Februar 2018, 09:47:52 »

Das ich die Miete vorab selber bezahlen muss ist ja klar, es geht darum ob ich die Rückerstattung monatlich beantragen muss, oder ob das automatisch überwiesen wird ?

Was passiert z.B. wenn man längere Zeit nicht da ist und ggf. keine Möglichkeit
Autor: Al Terego
« am: 17. Februar 2018, 09:43:16 »

Die Miete musst Du schon selber zahlen. Mit der monatlichen TG Abrechnung bekommst Du aber die entsprechende Vergütung zurück. Da die Miete normalerweise doch etwas höher ist wird dies aber so gehandhabt, dass die Abrechnungsstelle Dir die Kosten für die Miete im vorab überweist. Dazu am besten alles mit der für Dich zuständigen Stelle klären.
Autor: Tom47
« am: 17. Februar 2018, 08:01:24 »

Moin zusammen,

eine kurze Frage hier im Forum, da unser Refü nicht da ist und ich ihn eben nicht danach fragen kann.

Ich habe eine Trennungsgeldwohnung bezogen, muss ich monatlich einen Antrag stellen, damit die Miete bezahlt wird, oder geht das automatisch ?


Viele Grüsse
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