Autor: LwPersFw
« am: 19. Juni 2022, 07:26:28 »
Das stimmt...aber dennoch ists schon seltsam, nach einen DU wieder T2 zu werden. Ein DU-Verfahren kriegt man ja nucht so ohne weiteres und da muss ja schon eine Prognose bestanden haben, die einen dauerhaft für eine Verwendung ausschließt.
Das stimmt so nicht ganz... Grundsätzlich "dauerhaft" - ja.
Aber es kann DU auch ohne "dauerhaft" festgestellt werden.
"(3) Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.
Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn auf Grund der in Satz 1 genannten Umstände die Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist."
"(4) Ist ein wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzter Berufssoldat wieder dienstfähig geworden, kann er erneut in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten berufen werden, wenn seit der Versetzung in den Ruhestand noch keine fünf Jahre vergangen sind und die allgemeine Altersgrenze noch nicht überschritten ist. "
Adäquat gilt dies auch für die anderen Statusgruppen.
Es gibt also eine wirklich dauerhafte DU.
Und die DU in Anwendung der genannten Jahresfrist.
Wurde also z.B. ein FWDL 23 nach 14 Monaten Krankheit wegen DU entlassen... und die Krankheit ist später ausgeheilt, kann er als SaZ eingestellt werden.