Autor: Rekrut84
« am: 28. März 2024, 19:33:36 »In Bezug auf Wohnwagen wurde dieser Passus ja korrekt oben zitiert.
Finanzierung nein, Anmietung ja.
Finanzierung nein, Anmietung ja.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Ob es der Bw egal ist, ob eine Mietrate, oder eine Finanzierungsrate erstattet wird, muss man erfragen.Kenne so einen Fall im dienstlichen Umfeld:
Man muss ja noch nicht mal die ganzen Aspekte der techn. Infrastruktur betrachten. Es dürfte bereits an einer ladungsfähigen Adresse mangeln, so dass eine derartige Behausung bestenfalls für ihren originären Zweck, also Freizeitreisen, einsetzbar ist.Hier geht es doch um Trennungsgeld, das eine bereits bestehende Wohnung bedingt.
Man muss ja noch nicht mal die ganzen Aspekte der techn. Infrastruktur betrachten. Es dürfte bereits an einer ladungsfähigen Adresse mangeln, so dass eine derartige Behausung bestenfalls für ihren originären Zweck, also Freizeitreisen, einsetzbar ist.