Autor: Malu55
« am: 17. Juli 2019, 20:47:57 »Hi, ich habe hierzu auch eine Frage.
Zählt der monatliche Zahbetrag der Dienstunfähigkeitsrente des Rahmenvertrag als Erwerbsersatzeinkommen?
...und zählt sie dann als Hinzuverdienst hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze?
Das mit der Besteuerung ist mir klar. Hatte mich nicht ganz klar ausgedrückt, daher nun die Ergänzung.
siehe § 53 Abs 5 SVG
Nach Rücksprache mit dem Rahmenvertragsbeauftragter, zählt die DU-Rente nicht zum Erwerbsersatzeinkommen bezüglich der Hinzuverdienstgrenze. Da diese durch eigene Beitragszahlung (Besoldung, nach Steuer)erwirtschaftet wurde.
Eine Versteuerung findet aber im Rahmen der Jahres-Einkommensteuererklärung statt.